Der Artikel in russischer Sprache – Статья на русском языке
„Grundrechte statt Gewalt und Willkür: Freiheit für Horst Mahler“ – unter diesem Motto fand heute, am 26. November 2018, vor dem Justizzentrum in München, Nymphenburger Str. 16 von 11 bis 13 Uhr eine Mahnwache statt. In mehreren kurzen Redebeiträgen wurde auf die menschenrechtswidrige Haft des bekanntesten politischen Dissidenten der BRD, Horst Mahler, aufmerksam gemacht.
In dem grauen Justizgebäude wurde Horst Mahler vor neun Jahren verurteilt.
Aufgrund der menschenverachtenden Haftbedingungen ist die Situation für den früheren Rechtsanwalt lebensbedrohlich geworden. Die hierfür verantwortliche Staatsanwaltschaft München II (Lt. OStA Hajo Tacke) hat einen Antrag auf Haftverschonung abgelehnt und den Bescheid lediglich von einer Rechtspflegerin unterzeichnen lassen.
Ein Teilnehmer verlas ein Protestschreiben an die Staatsanwaltschaft München II. Aufgrund der kurzfristigen Anmeldung der Versammlung hatte die örtliche Antifa deutliche Mobilisierungsprobleme. Lediglich einige Pressevertreter und die bekannten Linksextremisten vom „Aida-Archiv“ Buschmüller und Bezler waren vor Ort.
Wegen des Verkehrsaufkommens in der Nymphenburger Straße konnten viele Bürger auf die Forderung „Freiheit für Horst Mahler“ aufmerksam gemacht werden.
Auch an anderen Orten fanden in den letzten Tagen solche Mahnwachen statt. Am Sonntag machten Kameraden direkt vor dem Haftkrankenhaus auf Horst Mahler aufmerksam.
Bei einer Gedenkveranstaltung zu Ehren der Ermordeten Deutschen in den Rheinwiesenlagern, in Bretzenheim, wurde ebenfalls auf die unhaltbaren Zustände um die heutigen politischen Gefangenen der BRD hingewiesen. Nikolai Nerling – „der Volkslehrer“ – sprach im besonderen auch den Fall Horst Mahler an.
Vereinzelt gab es auch Aktionen an anderen Orten.
Viele offene Briefe erreichten uns, die jeweils an die Staatsanwaltschaft München II adressiert sind, aber auch an diverse andere Empfänger verschickt wurden. Eine kleine Auswahl soll Ihnen hier vorgestellt werden und zum Nachahmen anregen. Lassen wir die Verantwortlichen sowie auch – vielleicht unwissende – Helfer nicht in dem Glauben, ihre Schandtaten blieben im Dunkeln. (Die Absenderadressen sind entfernt)
Staatsanwaltschaft München II
Arnulfstraße 16
80335 München
21. November 2018
An die Verantwortlichen für die Folterhandlungen an dem politischen Gefangenen Horst Mahler
Guten Tag den Damen und Herren,
wie mir heute zur Kenntnis gereicht wurde, hat die JVA Brandenburg im Falle des politischen Gefangenen Horst Mahler, aufgrund der lebensbedrohlichen Situation bereits Anfang November ein Gnadengesuch bei Ihnen eingereicht, über welches bis dato noch nicht entschieden wurde.
Mir drängt sich hier der Verdacht auf, daß ihre Behörde auf Zeit spielt und ein Ableben des Gefangenen abwarten möchte. Muß ich davon ausgehen, daß einem gewissen auserwählten Volk ein passendes Opfer dargeboten werden soll?
Ich darf aufgrund der mir zur Kenntnis gereichten Unterlagen davon ausgehen, daß ihre Behörde über den Gesundheitszustand des politischen Gefangenen Horst Mahler hinreichend in Kenntnis gesetzt ist. Ihnen liegen diverse medizinische Gutachten vor, aus denen hervorgeht, daß der Dissident Mahler an schweren Erkrankungen wie einem Herzleiden, schwerer Niereninsuffizienz und schwerer Diabetes leidet. Ungeachtet der zuvor genannten Erkrankungen ist nun schon zum zweiten Male eine akute Blutvergiftung im noch vorhandenen Bein hinzugekommen, welche aus der Mangelversorgung während der Haft herrührt. Bereits im Juli 2015 mußte man ihm aufgrund mangelnder gesundheitlicher Versorgung und einer damit einhergehenden Blutvergiftung in der Haft das linke Unterbein amputieren. Aufgrund dieser Amputation, an welcher die JVA Brandenburg und die Staatsanwaltschaft München II erhebliche Mitschuld trägt, ist Horst Mahler an den Rollstuhl gefesselt.
Bereits Monate vor der Verschleppung aus dem ungarischem Exil, in das er floh, um der Zerstörung seiner Restgesundheit zu entgehen, war die Staatsanwaltschaft München II über den kritischen Gesundheitszustand von Horst Mahler in Kenntnis gesetzt. Gutachten verschiedener Mediziner attestierten ihm eine Haftunfähigkeit. Ungeachtet dessen mutete die Staatsanwaltschaft München II diesem schwerkranken Menschen eine solche Tortur in Form von Haft zu. Ich nenne das vorsätzliche Folter und es zeigt einmal mehr, daß Folterhandlungen nicht nur in Entwicklungsländern zu finden sind, sondern gerade und vorallem in den westlichen Demokratien, wie auch der BRD. Die Staatsanwaltschaft München II hat hier billigend in Kauf genommen, daß Horst Mahler unter seinen schweren Erkrankungen im Gefängnis zu leiden hat und durch die Haft eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes unweigerlich zu erwarten war. Ein solches Handeln ist an Widerwärtigkeit nicht mehr zu unterbieten. Und noch widerwärtiger wird es, wenn die zuvor gutachterlich festgestellte Haftunfähigkeit ignoriert, und er aus dem europäischen Ausland verschleppt und inhaftiert wird.
Unter dem Deckmantel der heuchlerisch gepriesenen „Meinungsfreiheit“ werden konträr laufende Meinungen mit Sondergesetzen wie dem § 130 StGB Volksverhetzung verfolgt und die Dissidenten für bis zu 12 Jahren ins Gefängnis geworfen und gesundheitlich misshandelt und verstümmelt. Können die dafür zuständigen Juristen eigentlich noch ohne Ekel vor sich selbst in den Spiegel sehen? Ich könnte dies in Anbetracht der Abartigkeit im Fall Horst Mahler jedenfalls nicht!
Ich erwarte, daß ihre Behörde dem Gnadengesuch umgehend stattgibt, Horst Mahler aus der Haft entlässt und ihm umgehend eine umfassende und angemessene gesundheitliche Versorgung angedeihen lässt. Weiterhin ist dem Dissidenten eine unverzügliche und zeitlich unbegrenzte Besuchszeit durch seine Familienangehörigen zu gewähren.
Abschließend gebe ich zu bedenken, daß ein Regime, welches wie die BRD nur mit der Unterdrückung der Wahrheit existieren kann, zwangsläufig untergehen wird.
Wir jungen Menschen werden dafür Sorge tragen, daß auch das von Handlangern begangene Unrecht hinreichend geahndet wird. Dessen dürfen sich die Handlanger bereits heute sicher sein. Im Gegensatz zu den in der BRD fabrizierten politischen Scheingerichtsverfahren werden die Deliquenten allerdings ein rechtstaatliches Verfahren zu erwarten haben. Ihre Akten sprechen Bände!
Mit den Ihnen noch gebührenden Grüßen
Kevin Käther
Verehrter Empfänger,
Da es sich hier um ein Rundschreiben in größerer Auflage handelt, gehe ich – wie es sich gehört – davon aus, daß der Empfänger ein sittliches Wesen ist. Es gibt schon so viele Verbrecher – Menschen, die sich aus Gier, Geltungssucht oder der ungestörten Befriedigung niedrigster Instinkte – dazu hergeben, ihr eigenes Volk der Vernichtung zuzuführen. Ich gehe in diesem Schreiben davon aus, daß Sie nicht dazu gehören. Sollten Sie doch zu diesen Teufelsanbetern gehören, werfen sie dieses Schreiben einfach in den Müll – es wird Ihnen nicht mehr dabei helfen, Ihre Schuld zu begleichen.
Die BRD ist auf einem Lügenfundament errichtet und wird gewaltsam, mithilfe der Unterdrückung des deutschen Volkes, am Leben erhalten. Ob Sie es selbst schon gemerkt haben oder nicht, ob Sie es glauben oder nicht, spielt für das Folgende keine Rolle. Sie sollten es nur einmal im Hinterkopf behalten.
Die BRD – ein demokratischer Rechtsstaat – der sich Menschenwürde, Menschenrechte und Humanität in all seinen Facetten auf die Fahnen schreibt – ist täglich darüber bestürzt, wie Menschen in Ländern wie Rußland, China oder der Türkei behandelt werden. Um einen Deniz Yücel – einen ausgewiesenen Deutschen-Hasser – aus der türkischen Haft zu bekommen, wurde nichts unversucht gelassen. Was haben sich sogar die Diplomaten angestrengt. Deniz Yücel, ein Mensch bei guter Gesundheit, sollte in der Türkei nicht „unmenschlich“ behandelt sein.
In der BRD liegt ein Mensch im 83. Lebensjahr im Sterben. Schwere Niereninsuffizienz, schwere Diabetes, Herzleiden – ein Unterschenkel wurde ihm schon im Jahr 2016 amputiert – und eine akute Blutvergiftung im verbliebenen Bein, führen auch in einem hochindustrialisierten Land zum Tod. Zugezogen hat sich der Delinquent diese Erkrankungen in jahrelanger Haft – nicht in der Türkei!
Die zuständige Haftanstalt (JVA-Brandenburg) hat am 6. November einen Antrag auf Haftverschonung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München II gestellt. Dieser Antrag wurde am 22. 11. 2018 abgelehnt.
Entspricht es Ihrem Rechtsempfinden, einen Menschen – der weder geraubt, vergewaltigt noch gemordet hat – das Recht darauf zu verwehren, die letzten Tage und Stunden im Kreise seiner Angehörigen zu verleben? Glauben Sie, es gäbe – nach heutigem Stand der Technik – keine andere Möglichkeit, den Delinquenten zu überwachen als in einer Zelle eines Haftkrankenhauses? Finden Sie es richtig, daß die Angehörigen diesen Menschen nur zu vorgeschriebenen Zeiten besuchen, ihm beistehen können? Entspricht es Ihrer Vorstellung von „Humanität“, Millionen von Fremden auf unsere Kosten in unser Land zu holen, aber sterbende Mitglieder unseres Volkes im Knast verrecken zu lassen?
Es wird – und fassen Sie es bitte nicht als Drohung auf – nach diesem dunklen Kapitel wieder Licht werden. Die schweigende Masse wird – spätestens nach der Flutung durch Millionen Volksfremder – wach werden und sich gegen die jetzt Herrschenden zur Wehr setzen. Die jetzt Herrschenden sind auch die, die unseren Horst Mahler im Knast verrecken lassen wollen, denn er gefährdet ihre Macht. Eine Macht, die nur auf Schuld, Sühne, Unterdrückung und Gewalt aufbaut. Eine Macht, die sich nur hält, weil die anständige Masse lieber schweigt. Jeder geht davon aus, daß es von alleine wieder gut wird – oder zumindest, daß sich schon ein anderer darum kümmern wird. Von alleine wird nichts wieder gut!
Was werden Sie später auf die Frage antworten: Wo waren Sie in dieser schrecklichen Zeit?
Schauen Sie auf Weltnetzseiten wie: www.freiheit-fuer-Ursula.de ; www.wir-sind-horst.com ; www.von-rechts-wegen.com ; www.Ende-der-Luege.com ; www.Wahrheit-spricht-Klartext.com ; www.wir-sind-Alfred.com ; www.die-Heimkehr.info.com ; www.n8waechter.info ; und viele weitere mehr.
Henry Hafenmayer
Frau Redmann
Sachbearbeiter/Rechtspflegerin
Staatsanwaltschaft München II
Arnulfstrasse 16
D-80335 München
DEUTSCHLAND
24.11.2018
Horst Mahler 11 VRs 42142/07
Sehr geehrte Frau Redmann,
Obwohl ich mir bewusst bin, dass sämtliche Gesuche, Horst Mahler in seiner äussersten Not zu unterstützen im Voraus zum Scheitern verurteilt sind, möchte ich versuchen Ihnen zu erklären, wie veblüffend Ihre Ablehnung seines Antrags auf Unterbrechung seiner Strafvollstreckung der Öffentlichkeit erscheint.
Es ist davon auszugehen, dass Sie linientreu bleiben und Sie sich irgendwelche juristische, technische Begründungen ausdenken müssen, warum Herr Mahler nicht auf freien Fuss kommen kann.
Es ist mir auch bewusst, dass es eine Zeitverschwendung wäre, Ihnen vorzutragen, dass es völlig irre ist, Menschen für ihre Meinungen bis zu ihrem Lebensende einzusperren.
Aber in jeden Fall, ob es um einen Mörder oder um einen 82-jähriger Dissidenten mit lebensgefährlichen Krankheiten geht, gelten nicht nur die Gesetze, sondern auch die menschgerechten Ansichten die in alle zivilisierten Ländern seit Jahrhunderten existieren. Das heisst, dass sich die Verantwortlichen an die ganz normale Barmherzigkeit verhalten sollten; dass sie sich vorstellen, wie sie in einer solchen Lage fühlen und eine menschliche Haltung der Justiz erwarten würden. Das gehört auch zur „Justiz“. Leider gleicht Justiz nicht Gerechtigkeit.
Gegenwärtig werden wir fast pausenlos über die Menschenwürde oder über Menschenrechte belehrt. Die Bundesregierung zögert nie, China über seine Menschenrechte zu tadeln. Gleichzeitig wird in diesem Fall gar nicht an der Würde dieses bestimmten Menschen gedacht. Warum nicht? Das ist doch die reinste Heuchelei. Sie wissen es und ich weiss es auch.
Ist Horst Mahler denn kein Mensch, das er nicht die letzten Tagen (Stunden vielleicht) seines Lebens unter seinen Verwandten verbringen darf?
Ist die Justiz unabhängig? Besteht sie aus einzelnen integren Individuellen, oder leugnen Sie en bloc Horst Mahlers Menschenrechte, weil Sie eine solche Angst haben, gegen irgendein geheimes Abkommen zu verstossen, dass Ihnen verbietet in solchen Fällen Mitleid zu zeigen?
Die Öffentlichkeit stellt sich mit Recht die Frage, ob die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft noch bei Sinnen sind; ob die Werte für welche die Deutschen – eigentlich das ganze Abendland — immer bekannt waren, nicht mehr vorhanden sind oder, wie Ihr erbärmlicher Entscheid Horst Mahler zu seinem Tod in seiner Zelle zu verurteilen beweist, diese auch abgelehnt worden sind.
Tun Sie mir bitte einen Gefallen und schauen Sie sich doch ganz allein im Spiegel an und fragen Sie sich, ob Sie für diesen Entscheid wirklich einstehen wollen.
Mit freundlichen Grüssen
Gerard Menuhin
25. 11. 2018
Offener Brief
An die
Staatsanwaltschaft München II
80097 München
11 VRs 42142/07 – HORST MAHLER
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre vom 22. 11. 2018 datierte Ablehnung des Antrages der JVA Brandenburg vom 6. d. M. auf Unterbrechung des Vollzuges dieses sterbenden Mannes hat im In- und Ausland Entsetzen hervorgerufen. Der Betroffene hat den Antrag unterstützt.
Sie bringen sich und damit die BRD in den Ruf eines gnadenlosen Verfolgungssystems gegenüber politisch Andersdenkenden, was nicht in Ihrem Interesse liegen dürfte und ebenso wenig die Tatsache, daß Sie damit einen Märtyrer von Weltruf schaffen.
Im Kern begründen Sie Ihre Ablehnung damit, daß Herr Mahler einen weiteren operativen Eingriff ablehnt, der ihm möglicherweise das Leben retten könnte. Bekanntlich ist Herr Mahler wegen einer diabetischen Gangrän bereits einseitig beinamputiert, nun wäre aus gleichem Grunde die Amputation des anderen Beines aus vitalen Gründen indiziert.
Als erfahrener Chirurg stimme ich der Entscheidung von Horst Mahler zu. Schon anlässlich der ersten Amputation wäre der Patient beinahe an Komplikationen wie Nieren- und Herzversagen verstorben; bei einem zweiten Eingriff dieser Art wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit mit seinem Tod zu rechnen. Ganz abgesehen von dem Verlust an Lebensqualität als beidseits Beinamputierter ist bei der Güterabwägung zwischen dem wahrscheinlichen Tod bei Amputation und einem befristeten, aber sicher längeren Überleben letzterem der Vorzug zu geben. Ich hätte mich genau so entschieden.
Ich fordere Sie als Mensch, Arzt und enger Freund von Herrn Mahler auf, kurzfristig ein ärztliches Gutachten über die Lebensaussichten des Patienten einzuholen, welches meine Angaben bestätigen wird – und auf dieser Grundlage Herrn Mahler die Unterbrechung des Vollzugs (Haftverschonung) zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen!
(Rigolf Hennig)
Sehr geehrter Herr Dr. Meuthen,
wieder und wieder werden Länder wie die Türkei, Nord-Korea oder China und deren Despoten wegen deren Vorgehen gegen Journalisten und Dissidenten angeprangert und demokratische Rechtsstaatlichkeit für solche Personen eingefordert. Dabei geht man im Falle des ehm. BRD-Außenministers Sigmar Gabriel (mein Volk – das Pack) sogar soweit, einen ‘Yüksel’ aus der Haft in der Türkei zu holen und in die BRD eigens einzufliegen, was immer der Preis dafür gewesen sein mag. Auf solches ‘Pack’ wird jede/r rechtschaffen denkende Deutsche gerne verzichten!
Man sollte zudem aber nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt, besonders, wenn man im eigenen Land so viele Dissidenten einsitzen hat, daß man für wirkliche, messernde Schwerverbrecher, die noch nicht so lange hier in der BRD sind, angeblich keinen Platz mehr zum Einsitzen hat und sie einfach wieder auf freien Fuß setzt. Wir reden dabei nicht über bedauernswerte Einzelfälle, sondern um eine inzwischen zur Regel avancierende Unart.
Ich gehe davon aus, daß Ihnen die Fälle inhaftierter Deutscher wie der, der Frau Ursula Haverbeck (90 Jahre) oder der Geschwister Schäfer (> 60 Jahre) sowie der, des ehm. Rechtsanwalt Horst Mahler (83 Jahre) u. a. hinlänglich bekannt sind. Wegen der schwerwiegenden, lebensbedrohlichen Erkrankung Horst Mahlers hat sogar die Haftanstalt Brandenburg a. d. Havel einen Haftaussetzungsantrag gestellt, der nach einigen Verzögerungen jetzt von der Staatsanwaltschaft München abgelehnt worden ist. Es fehlen einem die sprichwörtlichen Worte, liest man die Begründung. Doch lesen Sie selbst, den Beschluß füge ich Ihnen als PDF bei. Sicher kann man ob der Entwicklungen in der BRD kontroverser Auffassung zu den Gedanken und Ansichten der genannten Personen sein. Aber bereits vor 2000 Jahren wurde jemand ob seiner Auffassungen gekreuzigt und ein aufwiegelnder und mordender Schwerverbrecher dafür freigelassen. Ist es nicht endlich Zeit, für ein wenig mehr Menschlichkeit!
Der Volkslehrer, Nikolai Nerling, hatte zuletzt versucht, ein Interview mit Horst Mahler zu führen, was jedoch abgelehnt wurde. http://brd-schwindel.ru/vl-trifft-horst-mahler-im-gespraech/
Als EU Parlaments Abgeordneter haben Sie das Recht, Gefangene auch in der BRD jederzeit zu besuchen, um sich einen Eindruck über die Haftbedingungen zu verschaffen und diese ggf. offiziell anzuprangern.
Ich bitte Sie, sich als solcher einen Eindruck von der Haft-Situation Horst Mahlers im Rahmen eines persönlichen Besuchs Vorort zu verschaffen und Ihrer Pflicht und Ihrem Recht als EU Parlaments Abgeordneter nachzukommen und zu entsprechen. Bei der Gelegenheit böte es sich ebenso an, auch die anderen in BRD-Gefängnissen einsitzenden Dissidenten, die nicht mehr getan haben, als Fragen zu stellen und ihre Ansicht zu äußern, wozu sie nach dem GG berechtigt sind und was nach den Grundsätzen eines Rechtsstaates ihr Recht ist, was BRD Politschranzen w. e. bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit vehement in und von anderen Ländern einfordern.
Sie wollen eine Alternative für Deutschland sein? Dann beweisen Sie es und zeigen Sie Kante, sprechen Sie Klartext und bringen Sie diese unhaltbaren Zustände an den Pranger der Öffentlichkeit. Danke.
Ich freue mich auf Ihre Antwort und Ihren Einsatz zum Wohle des Deutschen Volkes.
Es grüßt Sie freundlich
Klaus Zumkehr
„Grundrechte statt Gewalt und Willkür“ weiterlesen