Grundrechte statt Gewalt und Willkür

Der Artikel in russischer Sprache – Статья на русском языке

„Grundrechte statt Gewalt und Willkür: Freiheit für Horst Mahler“ – unter diesem Motto fand heute, am 26. November 2018, vor dem Justizzentrum in München, Nymphenburger Str. 16 von 11 bis 13 Uhr eine Mahnwache statt. In mehreren kurzen Redebeiträgen wurde auf die menschenrechtswidrige Haft des bekanntesten politischen Dissidenten der BRD, Horst Mahler, aufmerksam gemacht.

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In dem grauen Justizgebäude wurde Horst Mahler vor neun Jahren verurteilt.
Aufgrund der menschenverachtenden Haftbedingungen ist die Situation für den früheren Rechtsanwalt lebensbedrohlich geworden. Die hierfür verantwortliche Staatsanwaltschaft München II (Lt. OStA Hajo Tacke) hat einen Antrag auf Haftverschonung abgelehnt und den Bescheid lediglich von einer Rechtspflegerin unterzeichnen lassen.
Ein Teilnehmer verlas ein Protestschreiben an die Staatsanwaltschaft München II. Aufgrund der kurzfristigen Anmeldung der Versammlung hatte die örtliche Antifa deutliche Mobilisierungsprobleme. Lediglich einige Pressevertreter und die bekannten Linksextremisten vom „Aida-Archiv“ Buschmüller und Bezler waren vor Ort.
Wegen des Verkehrsaufkommens in der Nymphenburger Straße konnten viele Bürger auf die Forderung „Freiheit für Horst Mahler“ aufmerksam gemacht werden.
Auch an anderen Orten fanden in den letzten Tagen solche Mahnwachen statt. Am Sonntag machten Kameraden direkt vor dem Haftkrankenhaus auf Horst Mahler aufmerksam.

Brandenburg

Bei einer Gedenkveranstaltung zu Ehren der Ermordeten Deutschen in den Rheinwiesenlagern, in Bretzenheim, wurde ebenfalls auf die unhaltbaren Zustände um die heutigen politischen Gefangenen der BRD hingewiesen. Nikolai Nerling – „der Volkslehrer“ – sprach im besonderen auch den Fall Horst Mahler an.

Nikolai

Vereinzelt gab es auch Aktionen an anderen Orten.


Viele offene Briefe erreichten uns, die jeweils an die Staatsanwaltschaft München II adressiert sind, aber auch an diverse andere Empfänger verschickt wurden. Eine kleine Auswahl soll Ihnen hier vorgestellt werden und zum Nachahmen anregen. Lassen wir die Verantwortlichen sowie auch – vielleicht unwissende – Helfer nicht in dem Glauben, ihre Schandtaten blieben im Dunkeln. (Die Absenderadressen sind entfernt)
Staatsanwaltschaft München II
Arnulfstraße 16
80335 München

21. November 2018

An die Verantwortlichen für die Folterhandlungen an dem politischen Gefangenen Horst Mahler
Guten Tag den Damen und Herren,
wie mir heute zur Kenntnis gereicht wurde, hat die JVA Brandenburg im Falle des politischen Gefangenen Horst Mahler, aufgrund der lebensbedrohlichen Situation bereits Anfang November ein Gnadengesuch bei Ihnen eingereicht, über welches bis dato noch nicht entschieden wurde.
Mir drängt sich hier der Verdacht auf, daß ihre Behörde auf Zeit spielt und ein Ableben des Gefangenen abwarten möchte. Muß ich davon ausgehen, daß einem gewissen auserwählten Volk ein passendes Opfer dargeboten werden soll?
Ich darf aufgrund der mir zur Kenntnis gereichten Unterlagen davon ausgehen, daß ihre Behörde über den Gesundheitszustand des politischen Gefangenen Horst Mahler hinreichend in Kenntnis gesetzt ist. Ihnen liegen diverse medizinische Gutachten vor, aus denen hervorgeht, daß der Dissident Mahler an schweren Erkrankungen wie einem Herzleiden, schwerer Niereninsuffizienz und schwerer Diabetes leidet. Ungeachtet der zuvor genannten Erkrankungen ist nun schon zum zweiten Male eine akute Blutvergiftung im noch vorhandenen Bein hinzugekommen, welche aus der Mangelversorgung während der Haft herrührt. Bereits im Juli 2015 mußte man ihm aufgrund mangelnder gesundheitlicher Versorgung und einer damit einhergehenden Blutvergiftung in der Haft das linke Unterbein amputieren. Aufgrund dieser Amputation, an welcher die JVA Brandenburg und die Staatsanwaltschaft München II erhebliche Mitschuld trägt, ist Horst Mahler an den Rollstuhl gefesselt.
Bereits Monate vor der Verschleppung aus dem ungarischem Exil, in das er floh, um der Zerstörung seiner Restgesundheit zu entgehen, war die Staatsanwaltschaft München II über den kritischen Gesundheitszustand von Horst Mahler in Kenntnis gesetzt. Gutachten verschiedener Mediziner attestierten ihm eine Haftunfähigkeit. Ungeachtet dessen mutete die Staatsanwaltschaft München II diesem schwerkranken Menschen eine solche Tortur in Form von Haft zu. Ich nenne das vorsätzliche Folter und es zeigt einmal mehr, daß Folterhandlungen nicht nur in Entwicklungsländern zu finden sind, sondern gerade und vorallem in den westlichen Demokratien, wie auch der BRD. Die Staatsanwaltschaft München II hat hier billigend in Kauf genommen, daß Horst Mahler unter seinen schweren Erkrankungen im Gefängnis zu leiden hat und durch die Haft eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes unweigerlich zu erwarten war. Ein solches Handeln ist an Widerwärtigkeit nicht mehr zu unterbieten. Und noch widerwärtiger wird es, wenn die zuvor gutachterlich festgestellte Haftunfähigkeit ignoriert, und er aus dem europäischen Ausland verschleppt und inhaftiert wird.
Unter dem Deckmantel der heuchlerisch gepriesenen „Meinungsfreiheit“ werden konträr laufende Meinungen mit Sondergesetzen wie dem § 130 StGB Volksverhetzung verfolgt und die Dissidenten für bis zu 12 Jahren ins Gefängnis geworfen und gesundheitlich misshandelt und verstümmelt. Können die dafür zuständigen Juristen eigentlich noch ohne Ekel vor sich selbst in den Spiegel sehen? Ich könnte dies in Anbetracht der Abartigkeit im Fall Horst Mahler jedenfalls nicht!
Ich erwarte, daß ihre Behörde dem Gnadengesuch umgehend stattgibt, Horst Mahler aus der Haft entlässt und ihm umgehend eine umfassende und angemessene gesundheitliche Versorgung angedeihen lässt. Weiterhin ist dem Dissidenten eine unverzügliche und zeitlich unbegrenzte Besuchszeit durch seine Familienangehörigen zu gewähren.
Abschließend gebe ich zu bedenken, daß ein Regime, welches wie die BRD nur mit der Unterdrückung der Wahrheit existieren kann, zwangsläufig untergehen wird.
Wir jungen Menschen werden dafür Sorge tragen, daß auch das von Handlangern begangene Unrecht hinreichend geahndet wird. Dessen dürfen sich die Handlanger bereits heute sicher sein. Im Gegensatz zu den in der BRD fabrizierten politischen Scheingerichtsverfahren werden die Deliquenten allerdings ein rechtstaatliches Verfahren zu erwarten haben. Ihre Akten sprechen Bände!
Mit den Ihnen noch gebührenden Grüßen
Kevin Käther

www.wir-sind-Horst.com

Verehrter Empfänger,

Da es sich hier um ein Rundschreiben in größerer Auflage handelt, gehe ich – wie es sich gehört – davon aus, daß der Empfänger ein sittliches Wesen ist. Es gibt schon so viele Verbrecher – Menschen, die sich aus Gier, Geltungssucht oder der ungestörten Befriedigung niedrigster Instinkte – dazu hergeben, ihr eigenes Volk der Vernichtung zuzuführen. Ich gehe in diesem Schreiben davon aus, daß Sie nicht dazu gehören. Sollten Sie doch zu diesen Teufelsanbetern gehören, werfen sie dieses Schreiben einfach in den Müll – es wird Ihnen nicht mehr dabei helfen, Ihre Schuld zu begleichen.

Die BRD ist auf einem Lügenfundament errichtet und wird gewaltsam, mithilfe der Unterdrückung des deutschen Volkes, am Leben erhalten. Ob Sie es selbst schon gemerkt haben oder nicht, ob Sie es glauben oder nicht, spielt für das Folgende keine Rolle. Sie sollten es nur einmal im Hinterkopf behalten.

Die BRD – ein demokratischer Rechtsstaat – der sich Menschenwürde, Menschenrechte und Humanität in all seinen Facetten auf die Fahnen schreibt – ist täglich darüber bestürzt, wie Menschen in Ländern wie Rußland, China oder der Türkei behandelt werden. Um einen Deniz Yücel – einen ausgewiesenen Deutschen-Hasser – aus der türkischen Haft zu bekommen, wurde nichts unversucht gelassen. Was haben sich sogar die Diplomaten angestrengt. Deniz Yücel, ein Mensch bei guter Gesundheit, sollte in der Türkei nicht „unmenschlich“ behandelt sein.

In der BRD liegt ein Mensch im 83. Lebensjahr im Sterben. Schwere Niereninsuffizienz, schwere Diabetes, Herzleiden – ein Unterschenkel wurde ihm schon im Jahr 2016 amputiert – und eine akute Blutvergiftung im verbliebenen Bein, führen auch in einem hochindustrialisierten Land zum Tod. Zugezogen hat sich der Delinquent diese Erkrankungen in jahrelanger Haft – nicht in der Türkei!

Die zuständige Haftanstalt (JVA-Brandenburg) hat am 6. November einen Antrag auf Haftverschonung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München II gestellt. Dieser Antrag wurde am 22. 11. 2018 abgelehnt.

Entspricht es Ihrem Rechtsempfinden, einen Menschen – der weder geraubt, vergewaltigt noch gemordet hat – das Recht darauf zu verwehren, die letzten Tage und Stunden im Kreise seiner Angehörigen zu verleben? Glauben Sie, es gäbe – nach heutigem Stand der Technik – keine andere Möglichkeit, den Delinquenten zu überwachen als in einer Zelle eines Haftkrankenhauses? Finden Sie es richtig, daß die Angehörigen diesen Menschen nur zu vorgeschriebenen Zeiten besuchen, ihm beistehen können? Entspricht es Ihrer Vorstellung von „Humanität“, Millionen von Fremden auf unsere Kosten in unser Land zu holen, aber sterbende Mitglieder unseres Volkes im Knast verrecken zu lassen?

Es wird – und fassen Sie es bitte nicht als Drohung auf – nach diesem dunklen Kapitel wieder Licht werden. Die schweigende Masse wird – spätestens nach der Flutung durch Millionen Volksfremder – wach werden und sich gegen die jetzt Herrschenden zur Wehr setzen. Die jetzt Herrschenden sind auch die, die unseren Horst Mahler im Knast verrecken lassen wollen, denn er gefährdet ihre Macht. Eine Macht, die nur auf Schuld, Sühne, Unterdrückung und Gewalt aufbaut. Eine Macht, die sich nur hält, weil die anständige Masse lieber schweigt. Jeder geht davon aus, daß es von alleine wieder gut wird – oder zumindest, daß sich schon ein anderer darum kümmern wird. Von alleine wird nichts wieder gut!

Was werden Sie später auf die Frage antworten: Wo waren Sie in dieser schrecklichen Zeit?

Schauen Sie auf Weltnetzseiten wie: www.freiheit-fuer-Ursula.de ; www.wir-sind-horst.com ; www.von-rechts-wegen.com ; www.Ende-der-Luege.com ; www.Wahrheit-spricht-Klartext.com ; www.wir-sind-Alfred.com ; www.die-Heimkehr.info.com ; www.n8waechter.info ; und viele weitere mehr.
Henry Hafenmayer
Frau Redmann
Sachbearbeiter/Rechtspflegerin
Staatsanwaltschaft München II
Arnulfstrasse 16
D-80335 München
DEUTSCHLAND

24.11.2018

Horst Mahler 11 VRs 42142/07

Sehr geehrte Frau Redmann,
Obwohl ich mir bewusst bin, dass sämtliche Gesuche, Horst Mahler in seiner äussersten Not zu unterstützen im Voraus zum Scheitern verurteilt sind, möchte ich versuchen Ihnen zu erklären, wie veblüffend Ihre Ablehnung seines Antrags auf Unterbrechung seiner Strafvollstreckung der Öffentlichkeit erscheint.
Es ist davon auszugehen, dass Sie linientreu bleiben und Sie sich irgendwelche juristische, technische Begründungen ausdenken müssen, warum Herr Mahler nicht auf freien Fuss kommen kann.
Es ist mir auch bewusst, dass es eine Zeitverschwendung wäre, Ihnen vorzutragen, dass es völlig irre ist, Menschen für ihre Meinungen bis zu ihrem Lebensende einzusperren.
Aber in jeden Fall, ob es um einen Mörder oder um einen 82-jähriger Dissidenten mit lebensgefährlichen Krankheiten geht, gelten nicht nur die Gesetze, sondern auch die menschgerechten Ansichten die in alle zivilisierten Ländern seit Jahrhunderten existieren. Das heisst, dass sich die Verantwortlichen an die ganz normale Barmherzigkeit verhalten sollten; dass sie sich vorstellen, wie sie in einer solchen Lage fühlen und eine menschliche Haltung der Justiz erwarten würden. Das gehört auch zur „Justiz“. Leider gleicht Justiz nicht Gerechtigkeit.
Gegenwärtig werden wir fast pausenlos über die Menschenwürde oder über Menschenrechte belehrt. Die Bundesregierung zögert nie, China über seine Menschenrechte zu tadeln. Gleichzeitig wird in diesem Fall gar nicht an der Würde dieses bestimmten Menschen gedacht. Warum nicht? Das ist doch die reinste Heuchelei. Sie wissen es und ich weiss es auch.
Ist Horst Mahler denn kein Mensch, das er nicht die letzten Tagen (Stunden vielleicht) seines Lebens unter seinen Verwandten verbringen darf?
Ist die Justiz unabhängig? Besteht sie aus einzelnen integren Individuellen, oder leugnen Sie en bloc Horst Mahlers Menschenrechte, weil Sie eine solche Angst haben, gegen irgendein geheimes Abkommen zu verstossen, dass Ihnen verbietet in solchen Fällen Mitleid zu zeigen?
Die Öffentlichkeit stellt sich mit Recht die Frage, ob die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft noch bei Sinnen sind; ob die Werte für welche die Deutschen – eigentlich das ganze Abendland — immer bekannt waren, nicht mehr vorhanden sind oder, wie Ihr erbärmlicher Entscheid Horst Mahler zu seinem Tod in seiner Zelle zu verurteilen beweist, diese auch abgelehnt worden sind.
Tun Sie mir bitte einen Gefallen und schauen Sie sich doch ganz allein im Spiegel an und fragen Sie sich, ob Sie für diesen Entscheid wirklich einstehen wollen.
Mit freundlichen Grüssen
Gerard Menuhin

25. 11. 2018

Offener Brief

An die

Staatsanwaltschaft München II

80097 München

11 VRs 42142/07 HORST MAHLER

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre vom 22. 11. 2018 datierte Ablehnung des Antrages der JVA Brandenburg vom 6. d. M. auf Unterbrechung des Vollzuges dieses sterbenden Mannes hat im In- und Ausland Entsetzen hervorgerufen. Der Betroffene hat den Antrag unterstützt.

Sie bringen sich und damit die BRD in den Ruf eines gnadenlosen Verfolgungssystems gegenüber politisch Andersdenkenden, was nicht in Ihrem Interesse liegen dürfte und ebenso wenig die Tatsache, daß Sie damit einen Märtyrer von Weltruf schaffen.

Im Kern begründen Sie Ihre Ablehnung damit, daß Herr Mahler einen weiteren operativen Eingriff ablehnt, der ihm möglicherweise das Leben retten könnte. Bekanntlich ist Herr Mahler wegen einer diabetischen Gangrän bereits einseitig beinamputiert, nun wäre aus gleichem Grunde die Amputation des anderen Beines aus vitalen Gründen indiziert.

Als erfahrener Chirurg stimme ich der Entscheidung von Horst Mahler zu. Schon anlässlich der ersten Amputation wäre der Patient beinahe an Komplikationen wie Nieren- und Herzversagen verstorben; bei einem zweiten Eingriff dieser Art wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit mit seinem Tod zu rechnen. Ganz abgesehen von dem Verlust an Lebensqualität als beidseits Beinamputierter ist bei der Güterabwägung zwischen dem wahrscheinlichen Tod bei Amputation und einem befristeten, aber sicher längeren Überleben letzterem der Vorzug zu geben. Ich hätte mich genau so entschieden.

Ich fordere Sie als Mensch, Arzt und enger Freund von Herrn Mahler auf, kurzfristig ein ärztliches Gutachten über die Lebensaussichten des Patienten einzuholen, welches meine Angaben bestätigen wird – und auf dieser Grundlage Herrn Mahler die Unterbrechung des Vollzugs (Haftverschonung) zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen!

(Rigolf Hennig)

Sehr geehrter Herr Dr. Meuthen,
wieder und wieder werden Länder wie die Türkei, Nord-Korea oder China und deren Despoten wegen deren Vorgehen gegen Journalisten und Dissidenten angeprangert und demokratische Rechtsstaatlichkeit für solche Personen eingefordert. Dabei geht man im Falle des ehm. BRD-Außenministers Sigmar Gabriel (mein Volk – das Pack) sogar soweit, einen ‘Yüksel’ aus der Haft in der Türkei zu holen und in die BRD eigens einzufliegen, was immer der Preis dafür gewesen sein mag. Auf solches ‘Pack’ wird jede/r rechtschaffen denkende Deutsche gerne verzichten!
Man sollte zudem aber nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt, besonders, wenn man im eigenen Land so viele Dissidenten einsitzen hat, daß man für wirkliche, messernde Schwerverbrecher, die noch nicht so lange hier in der BRD sind, angeblich keinen Platz mehr zum Einsitzen hat und sie einfach wieder auf freien Fuß setzt. Wir reden dabei nicht über bedauernswerte Einzelfälle, sondern um eine inzwischen zur Regel avancierende Unart.
Ich gehe davon aus, daß Ihnen die Fälle inhaftierter Deutscher wie der, der Frau Ursula Haverbeck (90 Jahre) oder der Geschwister Schäfer (> 60 Jahre) sowie der, des ehm. Rechtsanwalt Horst Mahler (83 Jahre) u. a. hinlänglich bekannt sind. Wegen der schwerwiegenden, lebensbedrohlichen Erkrankung Horst Mahlers hat sogar die Haftanstalt Brandenburg a. d. Havel einen Haftaussetzungsantrag gestellt, der nach einigen Verzögerungen jetzt von der Staatsanwaltschaft München abgelehnt worden ist. Es fehlen einem die sprichwörtlichen Worte, liest man die Begründung. Doch lesen Sie selbst, den Beschluß füge ich Ihnen als PDF bei. Sicher kann man ob der Entwicklungen in der BRD kontroverser Auffassung zu den Gedanken und Ansichten der genannten Personen sein. Aber bereits vor 2000 Jahren wurde jemand ob seiner Auffassungen gekreuzigt und ein aufwiegelnder und mordender Schwerverbrecher dafür freigelassen. Ist es nicht endlich Zeit, für ein wenig mehr Menschlichkeit!
Der Volkslehrer, Nikolai Nerling, hatte zuletzt versucht, ein Interview mit Horst Mahler zu führen, was jedoch abgelehnt wurde. http://brd-schwindel.ru/vl-trifft-horst-mahler-im-gespraech/
Als EU Parlaments Abgeordneter haben Sie das Recht, Gefangene auch in der BRD jederzeit zu besuchen, um sich einen Eindruck über die Haftbedingungen zu verschaffen und diese ggf. offiziell anzuprangern.
Ich bitte Sie, sich als solcher einen Eindruck von der Haft-Situation Horst Mahlers im Rahmen eines persönlichen Besuchs Vorort zu verschaffen und Ihrer Pflicht und Ihrem Recht als EU Parlaments Abgeordneter nachzukommen und zu entsprechen. Bei der Gelegenheit böte es sich ebenso an, auch die anderen in BRD-Gefängnissen einsitzenden Dissidenten, die nicht mehr getan haben, als Fragen zu stellen und ihre Ansicht zu äußern, wozu sie nach dem GG berechtigt sind und was nach den Grundsätzen eines Rechtsstaates ihr Recht ist, was BRD Politschranzen w. e. bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit vehement in und von anderen Ländern einfordern.
Sie wollen eine Alternative für Deutschland sein? Dann beweisen Sie es und zeigen Sie Kante, sprechen Sie Klartext und bringen Sie diese unhaltbaren Zustände an den Pranger der Öffentlichkeit. Danke.
Ich freue mich auf Ihre Antwort und Ihren Einsatz zum Wohle des Deutschen Volkes.
Es grüßt Sie freundlich
Klaus Zumkehr
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Haftverschonung abgelehnt!

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Dem denkenden Menschen wird sich bei dem folgenden Text der Magen umdrehen. Was hier von einer “Staatsanwaltschaft” zu Papier gebracht wurde ist einfach abscheulich. Es wird alles in sein Gegenteil verkehrt und so hingestellt als handele es sich tatsächlich um etwas, dem Recht inne wohnt. Ich wage schon kaum noch daran zu erinnern, daß in der BRD mit Begriffen wie “Menschlichkeit” um sich geworfen wird. Lesen Sie selbst und beantworten sich die Frage: Warum machen Sie hier noch mit?
11 VRs 42142/07 – 22. November 2018

Strafvollstreckung gegen
Horst Werner Dieter Mahler, geboren am 23. Januar 1936, wegen Volksverhetzung
In dem vorbezeichneten Strafvollstreckungsverfahren ergeht folgender

Bescheid

Der Antrag auf Unterbrechung der Strafvollstreckung der Jusitzvollzugsanstalt Brandenburg vom 6. November 2018, dem sich der Verurteilte angeschlossen hat, wird

abgelehnt.

Gründe:

Gemäß § 455 Abs. 4 StPO kann die Vollstreckung unterbrochen werden, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt, wegen einer Krankheit von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist oder wenn der Verurteilte sonst schwer erkrankt und die Krankheit in einer Vollzugsanstalt oder einem Anstaltskrankenhaus nicht erkannt oder behandelt werden kann und zu erwarten ist, dass die Krankheit voraussichtlich für eine erhebliche Zeit fortbestehen wird.

1. Der Verurteilte verbüßt derzeit aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Landgerichts München II vom 15. April 2010 (Az.: 2 KLs 11Js 42142/07) zwei Gesamtfreiheitsstrafen von 2 Jahren 4 Monaten und von 7 Jahren 10 Monaten. Die erste Strafe ist vollständig vollstreckt. Das Strafende der zweiten Strafe ist für den 27. Oktober 2020 vorgemerkt.

Mit Schreiben vom 6. November 2018 beantragte die Justizvollzugsanstalt Brandenburg die Unterbrechung der Haft gemäß § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StPO wegen Vollzugsuntauglichkeit.

Bei dem Verurteilten lägen “multimorbide Krankheiten” vor, die aufgrund des hohen Alters des Verurteilten sowie der vorliegenden akuten Erkrankung und des zu erwartenden Verlaufs eben dieser jederzeit zu akuten Komplikationen würden führen können, die in der Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt nicht behandelbar wären und durchaus lebensbedrohlich werden könnten. Auszuschließen sei auch nicht die Amputation des zweiten Unterschenkels, wobei die daraus resultierende Pflege nur in einem Krankenhaus außerhalb der Anstalt möglich wäre. Aus medizinischer Sicht sei der Verurteilte nicht mehr haftfähig.

Diesem Antrag der Vollzugsanstalt hat sich der Verurteilte mit Schreiben seines Verteidigers vom 5. November 2018 angeschlossen.

Der Verurteilte befindet sich seit 25. Oktober 2018 auf der externen Bettenstation B1 am Städtischen Klinikum in Brandenburg an der Havel, wo zunächst eine bakterielle Lungenentzündung diagnostiziert und in der Folge antibiotisch behandelt wurde. Hierdurch konnte zunächst eine Stabilisierung des Verurteilten erreicht werden. Problematischer gestaltet sich die Behandlung der fortschreitenden Durchblutungsstörung im rechten Fuß. Insoweit haben sich hier weitere Nekrosen gebildet, die in letzter Konsequenz die Amputation des Unterschenkels erforderlich machen, die von dem Verurteilten jedoch verweigert wird. In den letzten Tagen hat sich der Gesundheitszustand des Verurteilten drastisch verschlechtert. Der Verurteilte ist derzeit nicht mehr in der Lage aufzustehen, ist schläfrig und bekommt Morphin gegen die Schmerzen.

2. Gleichwohl kommt eine Unterbrechung der Haft nicht in Betracht.

a) Eine Unterbrechung nach § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO scheidet schon allein deshalb aus, da zwischen der Vollstreckung der Freiheitsstrafe und der bestehenden Lebensgefahr keine Kausalität besteht. Der lebensbedrohliche Zustand des Verurteilten ist vielmehr durch dessen Verweigerung der erforderlichen medizinischen Behandlung entstanden. Durch eine Haftunterbrechung könnte hier demnach nicht entgegengewirkt werden, zumal der Verurteilte nach Angaben des Anstaltsarztes durch die Haft keine schlechtere Behandlung erhält, als es außerhalb des Vollzuges möglich wäre. Die medizinische Versorgung des Verurteilten ist somit trotz Inhaftierung gewährleistet.

b) Eine Unterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 Satz Nr. 3 StPO wird ebenfalls abgelehnt. Der Verurteilte ist zwar derzeit unbestritten schwer erkrankt und ein Ableben nach den ärztlichen Berichten wahrscheinlich. Jedoch liegt ein Zustand des Verurteilten, der in einem Anstaltskrankenhaus nicht erkannt oder behandelt werden könnte, nicht vor. Es ist insbesondere weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die weitere Behandlung des Verurteilten – einschließlich der erforderlich werdenden palliativen Betreuung in der letzten Lebensphase – in medizinischer Hinsicht hinter der Behandlung zurückbleiben würde, die der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs erhalten würde. Dass die Bettenstation von ihrer Anlage her auf eine palliative Betreuung nicht ausgerichtet ist und daher eine Verlegung in ein Hospiz oder die häusliche Umgebung aus Sicht der Anstalt wünschenswert wäre, rechtfertigt kein Unterbrechung der Strafvollstreckung. Gleiches gilt für etwaige wiederholt von Seiten der Vollzugsanstalt vorgebrachte Kapazitätserwägungen. Im Übrigen wäre es – sofern dazu wegen der Verschlechterung des Zustands Anlass besteht – jederzeit möglich, den Verurteilten unter Aufrechterhaltung der gebotenen Bewachung auf eine andere Station um Städtischen Klinikum oder eine externe Einrichtung zu verlegen.

Es wird diesseits insbesondere auch nicht verkannt, dass im Einzelfall bei einem todkranken Verurteilten das Grundrecht des Gefangenen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG eine Strafunterbrechung gebieten kann und die Pflicht des Staates zur nachhaltigen Strafvollstreckung zurückzutreten hat. Dies gilt freilich nur dann und solange der Staat keine Mittel bereithält, um dem Gefangenen eine adäquate Behandlung im Vollzug zu ermöglichen. (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2003 – 2 BvR 1007/03, NStZ 2003, 345). Dies ist hier – wie oben dargelegt – nicht der Fall.

Im Übrigen stehen der Unterbrechung der Vollstreckung auch überwiegende öffentliche Sicherheitsinteressen entgegen. Aufgrund der Erheblichkeit der abgeurteilten Taten und des bisherigen Verhaltens des Verurteilten während der Haft und der 2015 erfolgten Haftunterbrechung lässt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass weitere Straftaten begangen werden. Allein der Umstand, dass der Verurteilte derzeit gesundheitlich hierzu nicht in der Lage zu sein scheint, reicht zur Entkräftung nicht aus, da der Verurteilte sich – wie bereits dargestellt – durch Behandlungsverweigerung selbst in diese Situation gebracht hat und aus den ärztlichen Berichten nicht hervorgeht, dass der schlechte Zustand des Verurteilten bereits als unumkerhbar anzusehen ist. Es ist zwar absehbar, dass der Verurteilte auch bei erfolgreicher Behandlung dauerhaft medizinischer Betreuung bedarf, jedoch schließt das weder die Begehung weiterer Straftaten, noch eine erneute Flucht aus, sofern ein gewisses Maß an Mobilität wiedererlangt würde.

gez. Redmann

Rechtspflegerin

Beschluss München 22.11.2018

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Die Verbrecher in München

Der Artikel in russischer Sprache – Статья на русском языке

übernommen von: Wir-sind-Horst.com
Heute erreichten uns schlimme Nachrichten der Familie Mahler. Horst Mahler geht es zunehmend schlechter. Da er unter den gegebenen Umständen weitere medizinische Behandlung ablehnt, kann er nur noch palliativ betreut werden. Wie lange seine Familie ihn noch lebend vorfindet – wenn sie ihn besuchen darf – steht in den Sternen.
Sollte ein Mensch mit schwerer Diabetes, Niereninsuffizienz, Herzleiden und einer akuten Blutvergiftung in dem ihm noch verbliebenen Bein nicht in ein geeignetes Krankenhaus? Sollte ein Mensch seine letzten Tage nicht wenigstens im Beisein seiner Familie verbringen dürfen? Sollte in diesem Stadium nicht hinten an stehen, was ihm die Wächter der “Rechtschaffenheit” an “Verbrechen vorwerfen? In einem anständigen Staat wohl schon – nicht so in der BRD!
Wir haben leider erst heute erfahren, daß der zuständigen Staatsanwaltschaft in München schon seit Anfang November der Antrag auf Haftverschonung von der JVA-Brandenburg vorliegt. Unabhängig davon, ob Horst Mahler diesen Schritt gutheißt – denn er ist sich im Klaren darüber, daß er von den Feinden der Völker keine Gnade zu erwarten hat – hat die Familie diesen Schritt in die Wege geleitet.
Welch teuflisches, hasserfülltes und von Rachegedanken getriebenes Handeln ist aus München zu erwarten? Dort wird auf Zeit gespielt – auf die biologische Lösung gehofft und mutmaßlich jeden Tag herbeigesehnt. Zuerst gab man sich noch diplomatisch und versuchte, es wie Recht aussehen zu lassen, als man kleckerweise immer weitere Unterlagen einforderte. Und noch immer ist der Delinquent am Leben. Nun wird einfach gar nicht mehr reagiert – man hofft eben, es ginge schneller mit dem verhaßten “Hetzer” zu Ende.
Die Staatsanwaltschaft München II geht nicht nur mit dem Fall Horst Mahler in die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte ein. Auch im Fall der Geschwister Schaefer hat sie kürzlich bewiesen, daß sie sich dem Teufel verpflichtet fühlt. Noch glauben die Damen und Herren aus diesem “Club”, es ginge ewig so weiter. Noch wähnen sie sich in Sicherheit – vertrauen auf die Vetternwirtschaft untereinander – und fürchten jeden, der ihnen ihren Platz am Futtertrog streitig macht. Noch regt sich ja nichts im Volk, noch ist Schweigen im Walde. Wie lange wird es noch gut für sie laufen?
Es wird die Zeit kommen, in der jeder Mensch Rechenschaft darüber wird ablegen müssen, was er in diesen dunklen Jahren unternommen oder gelassen hat. Jede Karte, jeder Brief kann helfen. Schreiben Sie an die Verantwortlichen und alle Helfer (alle Justizstellen in Bayern, Medien, Kirchen, Schulen, Behörden usw.). Bewahren Sie die Briefe in Kopie auf, um sie zu einem späteren Zeitpunkt vorweisen zu können – wenn man vielleicht auch Sie einmal fragt: Was haben Sie getan, um zu helfen?
Auch die JVA-Brandenburg sollte mit einbezogen werden. Auch wenn sie das Gnadengesuch nach München weitergeleitet haben, sind die Verantwortlichen der Anstalt noch lange nicht zu den Anständigen zu zählen. Die Familie von Horst Mahler würde z.B. auch abends länger bei ihrem Angehörigen verweilen als nur bis 19 Uhr. Einen nahen Angehörigen möchte man auch nachts nicht alleine lassen – man möchte ihm beistehen. Wovor fürchtet sich die JVA-Leitung? Daß Horst Mahler davonrennt, daß ihn seine Frau im Rucksack herausschmuggelt? Wo ist da die Pietät, die Menschlichkeit, die Würde?
Die BRD zeigt so gerne auf Staaten wie China, Rußland oder die Türkei. Überall wird gegen die Menschenwürde verstoßen, oder die Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Was ist das für eine gotterbärmliche Heuchelei in diesem Land? Warum machen so viele Menschen bei dieser Schmierenkomödie mit? Wo bleibt der Protest der Anständigen, wenn ein Mensch im 83. Lebensjahr – schwer krank und dem Sterben nahe – in der Zelle eines Haftkrankenhauses alleine sterben muß, weil gerade keine Besuchszeit war?
Sind Sie noch gesund im Kopf? Verstehen Sie, was hier läuft? Glauben Sie noch an die Werte des christlichen Abendlandes – an deutsche Sittlichkeit? Dann sollten auch Sie einige Karten oder Briefe schicken!

Staatsanwaltschaft München II
Arnulfstraße 16
80335 München

oder nach Brandenburg:

Justizvollzugsanstalt Brandenburg a. d. Havel
Anton-Saefkow-Allee 22
14772 Brandenburg an der Havel

(den Brief nach Brandenburg können Sie wahlweise an Horst Mahler, oder die Anstaltsleitung adressieren)
Zeigen Sie denen da Oben, daß das deutsche Volk noch Anteil nimmt am Schicksal seiner vom Feind Verfolgten.

Ernst Cran – Gedenkrede für den Volkstrauertag 2018, Neumarkt

vorab: 2018 hat die Stadtverwaltung Neumarkt/OPf. die Gedenkveranstaltung, anläßlich des Volkstrauertags, organisatorisch und altersbedingt abgesagt.

Ein einmaliger Vorgang. Absicht?

Der Vereinte Stammtisch der Neumarkter Patrioten (VPS) hat deshalb die Federführung für eine würdige Feier übernommen. Unser Festredner Ernst Cran hat eine phänomenale Ansprache gehalten, die es seit 1952 noch nie gab.

Crain Rede

Volkstrauertag – deshalb sind wir heute hier, am Kriegerdenkmal in Neumarkt im Eichelgarten. Volkstrauertag – seit 1926 wird dieser Tag begangen; damals initiiert vom Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge für die gefallenen Soldaten im „Ersten Weltkrieg“.  Seit 1952 nicht mehr am 5. Sonntag vor Ostern, sondern zwei Wochen vor dem 1. Adventssonntag – und gewidmet „allen Gefallenen und Opfern von Gewaltverbrechen aller Nationen“.
Wir wollen es heute doch etwas genauer nehmen: Am Volkstrauertag gedenkt das deutsche Volk an die deutschen Opfer von Krieg und Gewalt. Am Volkstrauertag gedenkt das deutsche Volk seiner Toten, seiner Vermissten, Verletzten und Verstümmelten. Am Volkstrauertag gedenkt das deutsche Volk seiner Opfer, die es im Kriege erbracht hat und die ihm auferlegt wurden.
Hier in Neumarkt schien das deutsche Volk für dieses Gedenken 2018 zu fußlahm und zu fußkrank zu sein. Deshalb gibt es heute keine Veranstaltung der Stadt an dieser Stätte. Die Vereine tun sich schwer, Teilnehmer für dieses Gedenken zu mobilisieren, hieß es in der Presse. Seit wann aber ist der Volkstrauertag Sache von Vereinen. Hieße es dann nicht korrekt „Vereinstrauertag“? Nein, der Volkstrauertag ist ein Tag des Volkes – und dieses Volk ist alles andere als „ohne direkten Bezug“ zum Anlass dieser Veranstaltung – und schon gar nicht ist es bettlägerig und zu senil, um hier teilnehmen zu können. Wir alle zeigen es: Das deutsche Volk ist lebendig und wach, um das Andenken an seine Kriegstoten zu begehen und den uns Vorangegangenen die Ehre und Dank wie Respekt zu erweisen.
Wem gilt nun unser heutiges Gedenken? Den Toten und Opfern des „1. Weltkriegs“? Den Toten und Opfern des „2. Weltkriegs“? Den Toten und Opfern des 2. „30-jährigen Krieges“ in der Mitte Europas – seit 1914? Den Toten und Opfern des 2. „100-jährigen Krieges“ in Europa – seit 1914 geführt gegen das deutsche Volk mit dem Ziel seiner Vernichtung?
Der Blutzoll, den das deutsche Volk alleine seit 1939 zu erbringen hatte, übertrifft alle Vorstellungskraft dessen, was ein Volk aushalten und überleben kann. Und hier soll ausdrücklich nicht die Rede sein von den geschönten Zahlen der Siegerhistoriker. Hier soll die Rede sein von den beglaubigten und glaubwürdigen Zahlen, die von Zeitzeugen und von unvoreingenommenen Beobachtern und Berichterstattern ermittelt wurden. Die Rede soll sein von 15 – 20 Millionen deutschen Opfern der Gewaltjahre gegen Deutschland – und dies alleine ab 1939.

„6 Millionen deutsche Flüchtlinge sind vom Erdboden verschwunden. Sie sind gestorben, verdorben.“

Das sagte Konrad Adenauer 1949, und er hat dies in seinen handschriftlichen Notizen auch so hinterlassen. 1,5 Millionen waren in Gefangenschaft umgekommen. 1,5 Millionen Vermisste gab es noch 24 Jahre nach 1945. Die Todesmärsche der Umsiedlung – alleine 272.000 Sudetendeutsche verloren dabei ihr Leben, die Millionen Vergewaltigungsopfer, die halbe Million Selbsttötungen aufgrund erlittener Gewalt und Schändung. Die vielen Zehntausende geborener Vergewaltigungskinder mit definitiv nicht-deutschen Vätern und schwerst traumatisierten Müttern. Die Opfer der alliierten Flächenbombardements deutscher Städte -nach einer Liste von 2015 waren dies 484 Angriffe. Die tatsächlichen Opferzahlen sind weit von der politisch korrekten Geschichtsdarstellung entfernt: 20.000 Opfer habe es in Dresden gegeben – 100.000 bis 500.000 Tote sind es der Wahrheit nach gewesen; erheblich mehr als diejenigen, die als Dresdner Bürger identifiziert werden konnten.
Die Opfer alliierter Kriegsgefangenenhaltung – ebenso drastisch höher als die offiziell zugegebenen Zahlen: 3.000 bis 4.000 Tote habe es in den „Rheinwiesenlagern“ gegeben; eine Million dürften es in Wahrheit gewesen sein. Insgesamt ist von 1939 – 1955 jeder 5. Deutsche durch Kriegsereignisse ums Leben gekommen. Welches Volk hat mehr Grund, um seine Opfer zu trauern, als das deutsche?
Und ja – es waren darunter Opfer in Uniform – Männer, Brüder, Väter, die sich opferten oder geopfert wurden. Allemal aber weder Verbrecher noch Täter, sondern Menschen, die für eine gute Zukunft ihrer Heimat ihr Leben einsetzten. Und ja – es waren darunter Opfer ohne Uniform: Menschen, deren Todesurteil einzig durch die Tatsache gesprochen worden war, dass sie Deutsche waren.
Um sie alle trauern wir heute. An sie alle denken wir heute – auch an die Hunderten von Toten anlässlich der Zerstörung Neumarkts von Februar bis April 1945: Von 573 Häusern im Stadtinneren blieben 48, in der äußeren Stadt wurden 177 Gebäude völlig, 40 teilweise zerstört. Konkret: 74 B-17-Bomber werfen am 23. Februar 1945 ihre Fracht über dem Bahnhofsgelände ab; 400 Menschen sterben. Am 11. April 1945 wird der Angriff wiederholt. Dieses Mal aber treffen die Bomben den Kern der Altstadt; 100 Menschen sterben. Am 18. April
1945 schließlich – wenige Wochen vor Beendigung der Kampfhandlungen – verwandeln Spreng- und Brandbomben sowie abgeworfene Phosphorkanister die Stadt in ein Flammenmeer. Das untere Tor wird gesprengt, damit die US-Truppen ihre Panzer in die Stadt bringen können; das nenne ich „Befreiung“…..
Das, was hier in Neumarkt geschehen ist, ist 1000-fach in Deutschland und an den Deutschen geschehen. Um alle diese Opfer trauern wir, denn alle waren sie Glieder unseres Volkes. Die Namen der Neumarkter Opfer sind hier in diesem Ehrenmal gelistet. Drei davon möchte ich benennen – als Zeichen für alle, dass sie nicht vergessen sind:

  • Der Gefreite Hans Josef Meier wäre gestern 98 Jahre alt geworden. Am 17.11.1920 wurde er hier in Neumarkt geboren. Sein Leben endete am 24. Oktober 1942 mit 21 Jahren in Bieling im Distrikt Radom in Polen.
  • Der Neumarkter Grenadier Hans Fritsch starb heute in fünf Tagen vor 74 Jahren – am 23.11.1944. 17 Jahre alt ist er geworden. Bestattet ist er in Bedburg im Rhein-Erft- Kreis.
  • Der Feldwebel Hans Herrle starb 11 Tage vor seinem 34. Geburtstag am 10. Oktober 1944 auf der Fischerhalbinsel in Russland und liegt auch dort begraben.

Die Namen dieser Opfer sind hier niedergeschrieben. Für die Namen der drei folgenden Opfer gibt es noch keine gemauerte Gedenkstätte. Es sind dies junge Menschen, die in allerneuester Zeit dem aktuellen Kriegsgeschehen gegen unser Volk zum Opfer gefallen sind:

  • Mia Valentin: Geboren 2002, gestorben am 27.12.2017 in Kandel im Alter von 15 Jahren, erstochen von einem Moslem-Migranten.
  • Susanna-Maria Feldmann: Geboren am 02.11.2003, gestorben am 23.05.2018 in Wiesbaden-Erbenheim im Alter von 14 Jahren, vergewaltigt und erwürgt von einem Moslem-Migranten.
  • Maria Ladenburger: Geboren am 06.12.1996, gestorben am 15.10.2016 in Freiburg im Alter von 19 Jahren, vergewaltigt und ertränkt von einem Moslem-Migranten.

Auch diese Opfer sind Kriegsopfer. Auch diesen Opfern gilt unser Gedenken. Auch diese Opfer waren Teil unserer Gemeinschaft, unseres Volkes. Diese drei und Hunderte Anderer.
An alle die Kriegsopfer der Jahre seit der gesetzwidrigen Öffnung unserer Grenzen erinnert die „Leine des Grauens“, ein mobiles Mahnmal gegen das Vergessen und gegen die Gleichgültigkeit. Diese Leine misst mittlerweile mehrere 100 Meter und erzählt viele Hundert Geschichten von der Vernichtungskraft gegen unser Volk. All den Geschundenen und Germarterten, den Zertretenen und Zerschnittenen gilt unser Gedenken. Und wir nehmen diesen Tag zum Anlass, endlich Frieden für unser Volk zu fordern. Frieden in einem durch Grenzen geschützten Lebensraum. Frieden in der Gemeinschaft derer, die zu uns gehören. Frieden in der Anerkenntnis der Verbrechen, die unserem Volk widerfahren sind und widerfahren:
Wann endlich werden die Kriegsverbrechen an den Deutschen als solche benannt?
Wann endlich verschwindet Deutschland aus der Feindstaatenklausel der UNO?
Wann wird ein Friedensvertrag geschlossen und wann verschwinden die Besatzungsmächte aus unserem Land?
All das sind Forderungen nach Frieden – geboren aus der Trauer um die Opfer des Krieges. Und auch das Folgende gehört dazu:

Wann endlich wird es strafbar, den offenkundigen Holocaust an den Deutschen zu leugnen?
Wann endlich wird es strafbar, eine Politik des Genozids an den Deutschen zu betreiben?
Wann endlich wird es strafbar, die Kinder und jungen Menschen über ihr eigenes Volk zu belügen und sie um seine Geschichte zu betrügen?

Trotz all dem erlittenen Opfertum: Deutschland lebt. Deutschland lebt im Gedenken an die, die gegangen sind, in der Gemeinschaft derer, die leben – und in der Zuversicht auf die, für deren Zukunft wir heute kämpfen und einstehen. Jeder Tote ist ein Toter zu viel – egal, wo auf der Welt. Die Botschaft der Opfer ist klar und eindeutig – und wir nehmen sie als Auftrag für unser Wirken und Streben für Einigkeit, Recht und Freiheit:

DIE IM KAMPF UND KRIEG STARBEN,
MAHNEN ZUM FRIEDEN

Kreuz

DIE UNTER HASS UND GEWALT LITTEN,
MAHNEN ZUR LIEBE.