Schlagwörter

Talmudlektüre machte Martin Luther zum Judenfeind

Luther beginnt seine Schrift „Von den Jüden und ihren Lügen“ mit dem Bekenntnis, er habe „dieses Büchlein drucken lassen, um zu denjenigengezählt zu werden, die sich dem
bösartigen Vorhaben der Juden widersetzt und die Christen gewarnt haben, sich vor den Juden zu hüten“ („Von den Juden und ihren Lügen“, in heutiger Sprache erschienen in
zweiter Auflage im Alibri Verlag Aschaffenburg 2016, S. 15).

von-den-juden-und-ihren-luegen

Donald Trump, der designierte 45. Präsident der Vereinigten  Staaten von Amerika, ist aufgestanden, um Luthers  Warnung wieder eine Stimme zu geben.

Die evangelischen Kirchen haben ihren geistigen Gründervater an das Judentum verraten, indem sie den  Weg des Reformators vom Verteidiger der Juden und des  Talmud zum Warner vor der Jüdischen Gefahr verschweigen, und statt dessen die Jüdische Deutung dieser Feindschaft als „Antisemitismus“ sich zu eigen gemacht haben.

Als Anfang des 16. Jahrhunderts der Dominikaner Orden einen nachhaltigen Feldzug gegen den Talmud führte mit dem Ziel, den Kaiser des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ zu veranlassen, die Verbrennung dieses Jüdischen Schriftwerkes anzuordnen, ist Luther den Dominikanern als leidenschaftlicher Verteidiger des Judentums und seines Rechts, am Talmud festzuhalten, entgegengetreten.

Ganz allgemein verwies er auf die miserable Lage der Juden in der Diaspora. Den Gewaltigen des Reiches gab er den Rat:

„Will man ihnen helfen, so muß man nicht des Papstes , sondern
der christlichen Liebe Gesetz an ihnen üben und sie freundlich
annehmen, mit lassen werben und arbeiten, damit sie Ursache und
Raum gewinnen, bei uns und um uns zu sein“ (in Luthers
gesammelten Schriften, Ausgabe von 1841, polemische Schriften,
B. III; hier zitiert nach Heinrich Grätz, Geschichte der Juden,
Bd. 9, S.188 ff.)

Heinrich Grätz, der als Historiker in einem Atemzug zusammen mit Mommsen und Ranke genannt wird , kommentierte dieses Zitat:

„Das war ein Wort, wie es die Juden seit einem Jahrtausend
nicht gehört hatten.“ (a.a.O.S. 189)

heinrich-graetz

Es war die Lektüre des Talmud  – Luther hatte inzwischen die hebräische Sprache erlernt – , die ihn bewog, vor der Jüdischen Gefahr zu warnen und allen Judenverfolgungen Maß und Ziel vorzugeben.

Was sagt der Talmud über das Verhältnis von Juden und Nichtjuden (den „Gojim“)?

Im Babylonischen Talmud werden folgende Lehren gegeben: (Es kann hier nur eine kleine Auswahl gegeben werden. Näheres ist nachzulesen bei:

Die Satanischen Verse des Mosaismus)

Tosephot, Fol. 94b: ”Der Samen der Nichtjuden (Fremden, Nokhrim) ist ein Viehsamen.” (Daßelbe steht in Kethuboth  3b).

Kidduschin Fol. 82a: “Der beste Arzt gehört in die Hölle und der beste Metzger ist ein Genosse Amaleks und den besten der Gojim sollst du töten.” (Siehe auch: Jerusalem. Kidduschin 40b.; Sophrim XV. 10; Aboda zara 26b. Tosephol; Majmonides: Jad
chasaka (Starke Hand): 49b; R. Jismael: Mechitah (Zerstörung): lla.)

(„Den Besten der Gojim sollst Du töten” ist eine rekursive Formel, die besagt, daß alle Gojim zu töten seien. Wenn heute A der Beste ist und deshalb getötet wird, tritt ein
anderer an seine Stelle als Bester, der dann auch zu töten ist … usw. bis von den Gojim keiner mehr da ist, also auch nicht deren Bester sein kann./HM)

Sotah, Fol. 35b: “Es heißt (Jes. 35, 12): ‚Die Völker werden zu Kalk verbrannt. Gleich wie der Kalk keinen Bestand hat, sondern verbrannt wird; so haben auch die weltlichen (nichtjüdischen) Völker keinen Bestand (im Weltgerichte) sondern werden verbrannt.”

Baba mezia, Fol. 33b: ‚…“Wir werden eure Freunde ansehen
und sie werden zu Schanden sein.” (Isai. 66, 5) Das ist: die
weltlichen Völker werden zu Schanden sein, die Jisraeliten
werden sich freuen”.

Tosephot, Fol. 61 a: “Die Beraubung eines Bruders (Jisraeliten) ist nicht erlaubt, die Beraubung eines  Nichtjuden ist erlaubt,denn es steht geschrieben (3. Mos. 19, 13): “Du sollst deinem Bruder kein Unrecht tun‘ aber diese Worte sagt Jehuda haben auf den Goj keinen Bezug, indem er nicht dein Bruder ist.”

Fol. 111b: “Nach R. Jehuda ist die Beraubung eines Bruders (Jisraeliten) nicht erlaubt, die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt.” (S. oben Fol. 61a.)

talmud

Baba bathra, Fol. 54b: “Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sind wie ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie.” (Dasselbe steht im Choschen hamischpath 156,5 u. 271,4.)

Sanhedrin, Fol. 57a: “… Das Blutvergießen ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Jisraeliten verboten und einem Jisraeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt.

Fol. 59a: “Wenn ein Nichtjude am Schabbath feiert, so verdient er den Tod, denn es heißt (1. Mos. 8, 22): Tag und Nacht sollen sie nicht ruhen.‘ Wenn ein Nichtjude sich mit der Gesetzlehre (Thora) befaßt, so verdient er den Tod, denn es heißt (5. Mos. 33, 4): ‚Eine Lehre übergab Mosche zum Erbbesitz.“

Aboda zara, Fol. 4b: Tos.: “Einen Häretiker darf man eigenhändig töten.”

Fol. 26a: “Eine Jisraelitin darf einer Nichtjüdin keine Geburtshilfe leisten, weil sie damit ein Kind für den Götzendienst gebären hilft.” (Dasselbe steht im Orach
chajjim 330, 2.) ‚Eine Nichtjüdin darf das Kind einer Jüdin nicht säugen, weil die des Blutvergießens verdächtig ist.‘ (Auch im Jore de’ah 154, 2.)

Fol. 26b: “R. Abahu lehrte vor R. Jochanan: Die Fremden und  Kleinviehhirten (soll man) nicht (aus der Todesgefahr oder aus der Grube) heraufziehen und (auch nicht) hinabstoßen, aber die Häretiker, Verräter und Abtrünnige soll man hinabstoßen und nicht heraufziehen. .. Wenn sich eine Stiege in der Grube befindet, zerstöre man sie… und spreche zu ihm: Damit mein Vieh nicht hinabfalle; sollte ein Stein (zum Zudecken) der Öffnung vorhanden sein, so wälzt man ihn auf die Öffnung und sagt: ich lasse die Öffnung solange zu, bis ich mein Tier vorüber führe; wenn sich darin eine Leiter befindet, so nehme man sie fort und sage zu ihm: Ich will erst meinen Sohn vom Dach herabholen.”(Dasselbe. steht am Fol. 13b. und im Sanhedrin Fol. 57a.)

Fol. 37a: “Rabina sagte: Ein nichtjüdisches Mädchen von drei Jahren und einem Tag, da sie (dann) zum Beischlaf geeignet ist, verunreinigt ebenfalls gleich einer Flußbehafteten.‘ Das geschändete Mädchen hat beim Beischlaf keinerlei Genuß.

Baba kamma, Fol. 113b: “Woher (wissen wir), daß das Verlorene eines Nichtjuden erlaubt ist? Es heißt (5. Mos. 22, 3): ‚Mit allen Verlorenen deines Bruders.‚ Also deinem Bruder
mußt du es zu-rückgeben, nicht aber einem Nichtjuden. Bringt er es aber ihm zurück, so begeht er eine große Gesetzesübertretung.” (Dasselbe i. Choschen hamischpath 226,1; 261,2.)

Joma, Fol. 85a: “R. Joseph sagt: Bei der Lebensrettung richte man sich nicht nach der Mehrheit. Wenn aber die Mehrheit aus Nichtjuden ist, so ist man zur Lebensrettung nicht verpflichtet.”

Baba kamma, Fol. 113a: “Wenn ein Jisraelit mit einem Nichtjuden vor Gericht kommt, so sollst du ihm nach jüdischem Gesetz möglicherweise recht geben und zu jenem (Nichtjuden) sagen: so sei es nach eurem Gesetz; wenn aber (dies auch) nicht, so komme jenem  (Nichtjuden) mit einer Hinterlist.”

Joiria, Fol. 84b: “Wenn an einem Schabbath neun Christen mit einem Juden verschüttet würden, und ein anderer Jude würde sie retten, wir glauben, sie alle würden dem Juden dankbar sein, wenn sie auch wüßten, daß der Jude es bloß tat, um seinen Glaubensgenossen zu
retten.

Juden im Talmud über sich selbst.

Kidduschin, Fol 4b: “Zehn Maß (Kab) Weisheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Jisrael und ein Maß die ganze übrige Welt; zehn Maß Schönheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Jisrael und ein Maß die ganze übrige Welt.”

Sanhedrin, 104a: “Raba sagte’im Namen R. Jochanans: Überall, wohin sie (die Juden) kommen, sollen sie sich zu Fürsten ihrer Herren machen.” (Das ist: sie müssen nach Herrschaft streben.)

Sanhedrin, Fol. 37a: “Der Mensch wurde deshalb einzig geschaffen, um dich zu lehren, daß jeder, der eine jisraelische Seele vernichte nach der Schrift ebensoviel tut, als hätte er die ganze Welt vernichtet. Und jeder, der eine jisraelische Seele erhält, macht nach der
Schrift ebensoviel, als hätte er die ganze Welt erschaffen.”

Pesachim, Fol. 49a: “Ein Mensch aus dem gemeinen Volk darf kein Fleisch essen. Man darf sich nicht zu ei nem Menschen aus dem gemeinen Volk auf der Reise gesellen. Einen Menschen aus dem gemeinen Volk darf man wie einen Fisch zerreißen. (Vom Rücken aus.) Wenn jemand seine Tochter an einen Menschen aus dem gemeinen Volk verheiratet, so ist es ebenso, als würde er sie binden und vor einen Löwen hinlegen. Er schlägt sie und vollzieht den Beischlaf
ohne Scham zu besitzen.

Der bedeutende jüdisch-liberale  Philosophie Professor und Talmudkenner Hermann Cohen beschwor am 5. April 1888 als Sachverständiger vor der Strafkammer in Marburg:

„Die im Talmud enthaltenen Vorschriften des Glaubens und der
Sitte sind für den Juden bindend, sie gelten als Gesetz.”

cohen

Was wäre von Martin Luther zu halten, wenn er die Deutschen vor den Juden nicht gewarnt hätte, nachdem er den Talmud, den geistigen Prägestock der Judenheit,
kennengelernt hatte, der seit Jahrtausenden das Volk der Hebräer zum Völkerfeind schlechthin formt? Seine Empfehlungen, wie mit den Juden zu verfahren sei, reichen
bei weitem nicht an die Mord- und Völkermordbefehle heran, die der Religionsstifter Moses dem Hebräischen Volk zur unbedingten Befolgung auferlegt hat.

Dieser Hintergrund erklärt hinreichend die erstaunliche Tatsache, daß Martin Buber, der Jüdische Weise unserer Tage, die Judenheit „das Nein zum Leben der Völker“ nennt.

buber

Der von diesem Völkchen autoritativ geforderte Bindestrich zwischen „jüdisch“ und „christlich“ zur Kennzeichnung der religiösen „Tradition“ des Abendlandes. ( Bischof Huber zur Bindestrich-Religion) ist nichts anderes als der Henkerstrick um den Hals der christlichen Kirchen.

Das Jüdische Joch ist – wie mit dem
Esau-Segen verheißen (1. Mose 27,40) –
endlich abzuwerfen!

Dokument als pdf zum herunterladen: flyer_luther.pdf

Advertisements