Das Strafverfahren gegen Henry Hafenmayer – Von „der Offenkundigkeit“ und jüdischer Rabulistik

 

Liebe Verurteilte, liebe Urteilende,

haben Sie sich schon einmal Gedanken über den Begriff „Offenkundigkeit“ gemacht? Ich habe mir einmal die Mühe gemacht diesen Begriff zu recherchieren und bin hierbei auf zwei sehr interessante Dinge gestoßen! Das erste ist die Definition der Offenkundigkeit im Duden. Wenn Sie diese suchen, dann suchen Sie leider vergebens, dafür aber bekommen Sie zwei interessante Synonyme, die da lauten: „Das Offenkundikgsein, etwas Offenkundiges“! Nun, dies ist natürlich eine sehr aufschlußreiche Metapher! Gibt man hingegen das Wort „offenkundig“ ein so findet sich folgendes:

augenfällig, augenscheinlich, deutlich [erkennbar], eklatant, ersichtlich, greifbar, handfest, handgreiflich, ins Auge fallend/springend, [klar] ersichtlich, mit Händen zu greifen, nicht zu übersehen, offenbar, sichtbar, sichtlich, unübersehbar, unverkennbar; (bildungssprachlich) evident, flagrant, manifest; (umgangssprachlich) auf der Hand liegend; (bildungssprachlich veraltend) notorisch, ostensiv; (veraltet) palpabel

Definition? Herkunft? Bedeutung? Fehlanzeige! Offenkundig ist einzig, dass etwas Offenkundiges scheinbar etwas Offensichtliches ist, etwas, dass man „mit Händen greifen“ kann, das einem „ins Auge springt“ usw…
Das zweite Ergebnis, welches ich mir näher ansah betraf tatsächlich eine juristische Internetseite, die ich höchst interessant fand und welche sich mit einem Prinzip befasst, von welchem ich zuvor noch niemals etwas gehört hatte.

Nämlich dem „Offenkundigkeitsprinzip“!

Falls Sie sich nun fragen, was genau das denn sein soll, hier die dort geschriebene Erklärung:

Im Rahmen des Offenkundigkeitsprinzips muss der Vertreter dem Dritten zu verstehen geben, dass seine Willenserklärung im fremden Namen erfolgte, er also für den Vertretenen handelte.1
Gemäß § 164 I BGB kann sich die Vertreterstellung jedoch auch konkludent ergeben. So reicht es beispielsweise aus, wenn ein Angestellter mit der an das Unternehmen angepassten Arbeitskleidung auftritt, um seine Position als Vertreter zu verdeutlichen.2
Sollte der Vertreter nicht deutlich zum Ausdruck bringen, dass er im Namen einer anderen Person handelt, treffen ihn in der Regel die Folgen des Rechtsgeschafts nach § 164 II BGB. So muss er, nach Wahl des Dritten, entweder Schadensersatz leisten oder den Vertrag erfüllen, 179 I BGB. Dies gilt nicht, wenn der Vertretene das Geschäft nachträglich annimmt.

Die Willenserklärung bei einem solchen Prinzip erfolgt also „in fremdem Namen“! Das ist, was die Offenkundigkeit im Rahmen so genannter Holocaustprozesse betrifft, doch einmal eine sehr interessante These! Vermutlich kommt diese der eigentlichen juristischen Bedeutung der so bezeichneten Offenkundigkeit schon um einiges näher, als das was NICHT im Duden steht! Behalten Sie dies einfach einmal im Hinterkopf wenn Sie nun den Text weiter lesen!

Denn das große Thema in diesem Prozess-Zirkus-Stück ist nämlich ganz offenkundig „die Offenkundigkeit“!

Wenn Sie sich etwas näher mit den von Henry verlinkten Beweißanträgen, so wie den Argumenten der Gegenseite (ebenfalls auf Henrys Seite veröffentlicht) beschäftigen, dann werden Sie nicht umhin kommen, festzustellen, dass eigentlich so gut wie jeder Antrag abgelehnt wurde. Mit der lapidaren Rechtfertigung, dass man auf die von Seiten des Angeklagten hervor gebrachten Theorien und Argumente gar nicht eingehen muss, da jene der Kläger (die Offenkundigkeit des Holocausts) ja offenkundig sind!! Anstatt dessen redet das „Gericht“ gekonnt an den von Henry explizit angesprochenen Punkten und Argumenten vorbei!  Auf gut Deutsch bedeutet das:

Es ist nicht notwendig dem Angeklagten Beweise und Erklärungen zu geben, die seine Überzeugung und These widerlegen, da der Holocaust schlichtweg offenkundig ist!

Ebenso offenkundig ist es, dass der Angeklagte für schuldig zu befinden ist im Sinne des Straftatbestands der „Holocaustleugnung“ (Paragraph 130 StGB Absatz 3) ohne ihm auch nur ansatzweise einen einzigen Grund hierfür zu nennen, welcher klar und deutlich in diesem Gesetz festgelegt ist! Die Schuldigkeit ist anscheinend ebenso offenkundig wie der Holocaust und natürlich auch die Holocaustleugnung. Sie ist sogar so offenkundig, dass es KEINER BEWEISFÜHRUNG BEDARF, welche dem „Täter“ einwandfrei bezeugt, dass er tatsächlich ein Verbrechen begangen hat! Sprich: Die so genannte „Strafrechtsbestimmtheit“ ist also in diesem Fall obsolet aufgrund der „Offenkundigkeit“ der Straftat!

Und dies ist die ultimative Ausgangsbasis in ALLEN HOLOCAUSTPROZESSEN, die jemals auf BRD-Boden stattgefunden haben!

Da ich ja nun ein wirklich „Wahrheitssuchender“ Mensch bin habe ich meine Hausaufgaben selbstverständlich gründlich gemacht und auch den Begriff der Strafrechtsbestimmtheit gegoogelt. Hierzu fand sich folgende sehr interessante Erklärung:

Warum ist der Artikel 103 so wichtig?
Die Vorschrift hat im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland eine ganz besondere Bedeutung:
Einerseits soll jeder Bürger nur in das Gesetz blicken müssen, um zu erkennen, welche Pflichten er hat, und bei welcher Handlung ihn eine Strafe erwartet. Das muss klar und verständlich sein, denn nur so kann er von seinen Freiheiten Gebrauch machen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Eine Bestrafung durch den Staat soll das letzte Mittel sein („ultima ratio“), und eine Strafe muss klar und verständlich angedroht werden, damit die Androhung der Strafe selbst schon abschreckend genug wirkt.
Andererseits soll die Norm staatliche Willkür ausschließen. Warum dieses Vorhaben im Hinblick auf die Schaffung des Grundgesetzes eine ganz besondere Bedeutung hatte, wird klar, wenn man sich vor Augen führt, was in der Zeit vor Ende des zweiten Weltkriegs geschehen ist.

Die so bezeichnete Strafrechtsbestimmtheit soll also in erster Linie dafür Sorge tragen, dass der Angeklagte überhaupt versteht, warum er sich strafbar gemacht hat oder eventuell machen könnte, damit er für die Zukunft genau weiß, was er zu vermeiden hat um sich eben NICHT strafbar zu machen! Sie soll somit eine Willkür seitens des Gesetzgebers ausschließen, welcher dann nicht nach „Gutdünken“ oder „Nasenfaktor“ darüber richten kann, ob jemand nun schuldig ist oder nicht. Sie wurde also explizit eingeführt um „staatliche Willkür“ wie man sie angeblich im Rahmen von Diktaturen kennt auszuschließen!

Wie kann es also sein, dass es in der so humanistischen und demokratischen BRD auch nur einen einzigen Prozess-Gegenstand (den Holocaust) gibt, welcher dieses, angeblich so wichtige und geradezu charakteristische Gesetz der BRD außer Kraft setzt?

Im Grunde genommen ist es recht einfach: Auf dem Papier steht, dass die BRD-Gerichte dazu verpflichtet sind, die Offenkundigkeit einer Sache auch als solche zu kennzeichnen (was in Form von Argumenten und Erkärungen zu geschehen hat) und sich dabei auf das Strafrechtsbestimmtheitsprinzip (eine klar verständliche Definition des Straftatbestands) zu beziehen hat! Eben UM und jetzt lachen Sie bitte nicht: Genau das zu vermeiden, was sie so sehr verurteilt – Nämlich die angebliche Willkür und Gesetzlosigkeit im Dritten Reich! Denn wie wir alle wissen versteht sich die BRD als „Gegenbild zum Nationalsozialismus“ und seiner angeblichen Willkürherrschaft!

Wenn Sie sich nun die Mühe machen und diesen ganzen Schriftverkehr zwischen Henry und dem Gericht durchgehen, dann wundern Sie sich bitte nicht, wenn Ihnen im Anschluss schwindlig ist. Denn in der Argumentation der angeblich studierten Schöffen und Staatsanwälte jagt ein Zirkelschluss den nächsten. Im Grunde genommen hätten sie sich überhaupt keine Mühe machen, geschweige denn soviel Papier verbrauchen müssen. Selbst mir, als „Nicht-Jurist“ ist es möglich diese Argumente und Schriftstücke in zwei einfache Sätze zu kleiden: Der Holocaust ist offenkundig! Der Antrag des Klägers ist abzulehnen, denn seine Schuldigkeit ist offenkundig! PUNKT!

Meines Wissens nach ist es aber gerade DIE AUFGABE eines Gerichts die Offenkundigkeit mittels Beweisführung festzustellen! Und sie nicht von vorneherein festzulegen!

Auch dann nicht, wenn uns die BRD-Journaille und Hollywood mit immer abstruseren und hässlicheren Bildern, weinerlichen Jammerstimmen und einer zum Würgen anregenden Moral-Apostelei tyrannisiert. Ein Richter, welcher auf einen ZEITUNGSARTIKEL oder einen SPIELFILM verweisen muss, um sein Urteil als die Ultima Ratio zu verkaufen sollte sich vielleicht einmal überlegen, ob er seinen schwarzen Kittel nicht lieber gegen eine weiße Zwangsjacke eintauschen sollte! Dies trifft ebenfalls auf Menschen zu, die sich für gerecht halten aber zu solchen Gerichtsverfahren auch noch begeistert Beifall klatschen!!

Im Grunde genommen sind diese ganzen „Holocaustprozesse“ eigentlich eine Farce. Sie wären sogar eine regelrechte Lachnummer, wenn in ihrem Schlepptau nicht das Leben und die Existenz von Menschen hängen würde! So ulkig man es auch finden mag, doch die Folgen sind fatal! Ob man nun alte Damen, wie Ursula Haverbeck in hohem Alter noch hinter Gitter steckt oder Anwälte, wie Horst Mahler im Gefängnis aus Hass und Rache so vernachlässigt, dass ihnen beide Beine amputiert werden müssen. Ob man nun Tattergreise in Rollstühlen, wie Reinhold Hanning in Gerichtsäle karrt und sie in Prozessen so lange foltert bis sie sterben oder ob man studierte Ingenieure, wie Wolfgang Fröhlich 15 Jahre lang(!!) wegen legitimen Forschungsarbeiten einsperrt und ihnen im Anschluss auch noch den Verstand abspricht!

Das, was hier passiert ist so grotesk, morbide und bösartig, dass einem aufrechten Menschen bei genauerer Betrachtung eigentlich nur schlecht werden kann!

Zum Abschluss möchte ich mich vor allem an die Polizisten, Richter, Staatsanwälte und Gefängniswärter richten, die das Pech (oder das Vergnügen!?) haben in solche Prozesse involviert zu sein: Sie alle sind Zahnräder und Handlanger in diesem grausigen, menschenverachtenden Spiel! Bei jedem einzelnen von Ihnen könnte dieser Alptraum sofort enden! Sie sind vielleicht nicht schuld daran, dass es so ist, aber Sie sind definitiv schuldig, wenn es so bleibt! Nur weil Sie Ihre Augen vor Tatsachen verschließen, wegblicken wenn derartige Grausamkeiten geschehen oder aus Angst vor einer möglichen „Bestrafung“ durch Ihre Auftragsgeber sich Augen und Ohren zuhalten und Unrecht vor Recht ergehen lassen, wird Sie das „in letzter Konsequenz“ nicht retten!

Wie jeder einzelne von uns, haben auch Sie die Möglichkeit die Dinge einmal genauer zu betrachten, zu hinterfragen und letztlich auch zu verändern!

Es mag Ihnen eine Weile lang ein „angenehmes Leben“ bescheren, wenn Sie Ihre persönliche Vogel-Strauß-Politik betreiben! Doch es wird Sie nicht vor dem Blick in den Spiegel retten, nicht vor dem mulmigen Gefühl, welches Sie in Ihrem Herzen wie einen Speer spüren, nicht vor Ihrem alles-sehenden Gewissen, nicht vor dem berechtigt aufkeimenden Volkszorn und zu guterletzt nicht vor dem Tag, an dem Sie gerade stehen und verantworten müssen, was Sie unschuldigen Menschen angetan haben!

Und ganz zum Schluss noch etwas aus dem Nähkästchen: Ich weiß, dass es für den Angeklagten in diesem Prozess keine Rolle spielt welchen Glaubens Sie sind, auch falls oder wenn derartige Anträge gestellt werden sollten, was im übrigen eine völlig normale und nachvollziehbare Vorgehensweise in ALLEN Prozessen ist, damit ein „Interessenskonflikt“ ausgeschlossen werden kann! Der Angeklagte ist äußerst zufrieden mit seiner Kammer und ihren Richtern und Schöffen. Denn im Gegensatz zu diversen anderen Spezien sieht der Angeklagte in ALLEN Menschen „Menschen“!

Und genau diese „Menschen“, die MENSCHEN IN IHNEN möchte er auch erreichen!

Und damit ist er nicht allein! Hinter ihm stehen unzählige weitere Menschen! Menschen jeder Glaubensrichtung und Nationalität! Menschen diesseits und jenseits des großen Teichs und Menschen diesseits und jenseits der Deutschen Grenzen! Auch wenn Sie sich verzweifelt die Augen zuhalten und diese vielen Menschen nicht sehen wollen oder können, so sind sie GANZ SICHER da! Ich gehöre ebenfalls zu diesen Menschen und genau wie meine menschlichen Brüder und Schwestern verfolge ich alles, was Sie tun mit Argusaugen! Ich weiß, wie Sie heißen, was Sie tun und wer Sie sind! Und so wie all die anderen für Sie „Unsichtbaren“ sorge auch ich jeden Tag dafür, dass noch mehr Menschen es wissen! Und so wie all die anderen „Unsichtbaren“ schüttle ich jeden Tag den Kopf über das, was Sie tun und bete dafür, dass wir auf dieser Welt bald wieder eine „wirkliche Gerechtigkeit und Menschlichkeit“ bekommen werden! Und das werden wir auch!

Dies ist keine Drohung, sondern ein VERSPRECHEN!
Für die Töchter, für die Söhne, für das Gute, Wahre, Schöne!

Ein Deutsches Mädchen

4 Kommentare zu „Das Strafverfahren gegen Henry Hafenmayer – Von „der Offenkundigkeit“ und jüdischer Rabulistik“

  1. Ich habe den Begriff „Offenkundigkeit“ eingesetzt, um Juristen mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Ein Willkürstaat und seine Behörden sind an Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheiden zu erkennen, die willkürlich das Grundgesetz und die Landesverfassungen, gesetzeskonform getroffene Bescheide und vertragliche Vereinbarungen außer Kraft setzen.

    Mitarbeiter und Behörderleiter bewegen sich ungestraft in einem rechtsfreien Raum. Es kann willkürlich so oder entgegengesetzt entschieden werden. Die politischen Ursachen sind:

    Deutsches Recht [Ziffern 9 und 10 des Urteils]
    § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) lautet:
    „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

    § 147 GVG bestimmt:
    „Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
    1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
    2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
    3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.“

    Urteil EUGh am 27. Mai 2019: Eine Entscheidung könnte „im Einzelfall einer Weisung des Justizministers des betreffenden Bundeslands unterworfen werden.“
    Kurzlink: https://ogy.de/rzxa
    http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=214466&doclang=DE&mode=req&dir=&part=1&cid=390193

    Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung 68/19
    Kurzlink: https://ogy.de/aydb

    https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190068de.pdf

    Mich den Prozeduren einer solchen Justiz auszusetzen, ist wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt. Ein Richter wird meistens im Sinne einer Behörde urteilen. Das Offenkundige ist unbetreitbar, kann von niemandem angefochten werden und bedarf keines kostenträchtigen juristischen Verfahrens.

    Die Besoldung aller drei Gewalten stammt aus einem Topf: entweder Bund oder Länder. Richter machen eine gerichtliche Untersuchung entbehrlich. Sie bezeichnen ihre Phantasien als Tatsachen. Die Schere sitzt im Kopf! Nur selten muss ein Politiker einschreiten, wie der sächsische Justizminister auf meine Nachfrage schriftlich zugab. Er ist voll in meine Falle getappt:

    Sehr geehrter Herr Gemkow,
    welcher Zurückhaltung unterwerfen Sie sich angesichts dieses EUGh-Urteiles?

    abgeordnetenwatch.de/profile/sebastian-gemkow/question/2019-07-15/319446
    Antwort von Sebastian Gemkow (CDU) 12. Aug. 2019 – 20:07
    Dauer bis zur Antwort: 4 Wochen 5 Minuten

    „Sehr geehrter Herr Emik-Wurst,
    für die Anfrage danke ich. Zunächst möchte ich klarstellen, dass die zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht den Vollzug der Haftbefehle beeinträchtigt.

    Die ursprünglich von den Staatsanwaltschaften ausgeübten Zuständigkeiten nehmen mittlerweile die Ermittlungsrichter bei den Amtsgerichten wahr. Das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften besitzt seine Grundlage im deutschen Verfassungsrecht.

    Die Möglichkeit, Weisungen auszusprechen, soll die demokratische Legitimation des Handelns der Staatsanwaltschaften erhöhen, da der Justizminister vom Ministerpräsidenten berufen und dieser wiederum durch den Sächsischen Landtag gewählt wird.

    Einer Ausübung des Weisungsrechts bedarf es in der Praxis allerdings regelmäßig nicht. Zudem sieht der aktuelle Koalitionsvertrag vor, dass das Weisungsrecht im Grundsatz nicht ausgeübt werden soll.“

    Themawechsel: Wer kennt das Naumburger Urteil zugunsten von Hans Püschel? Henry Hafenmayer offensichtlich nicht!
    https://www.dzig.de/search/node/Naumburg

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  2. Als ehemaligenm Gehirngewaschenenm stellt sich nach der Lektüre die Frage, wie offenkundig im 3.Reich willkürliche Unrechtsurteile gesprochen wurden. In den Originalquellen wird eher der Eindruck erweckt, dass die Justiz besser als heute funktionierte. Vergewaltger und Plünderer unter den Soldaten wurden sofort bestraft – im Gegensatz zu den alliierten Soldaten. KL-Leitungen wurden abgeurteilt, sogar wegen Vergehen – später unter alliierter Leitung übersah man offenkundige Verbrechen (hier ist das Wort angebracht, denke ich).der Lagerleitungen. Wer heute mit offenen Augen zwischen den Schlafwandlern umhergeht kann nur entsetzt den Kopf schütteln.
    Dennoch muss ich dem Gegner zur gelungenen Konstruktion dieses Sklavenregimes gratulieren. Es ost ihm gelungen, die Sklaven freiwillig im Käfig zu halten. Ich spüre die Fesseln, doch wie vielen sind sie noch bewusst…

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  3. für mich ist vor allem Inhaltlichen zunächst mal dies offenkundig:
    Die Sieger waren ihrerseits sämtlich Kriegsverbrecher (von den Franzosen weiß ich nichts; die seien deshalb ausgenommen), haben gelogen und nachgewiesenermaßen Dokumente gefälscht bzw. einfach selbst erstellt. Das wissen wir heute (-> für die Nürnberger Prozesse z.B.).
    Die Nürnberger Prozesse waren von den allgemein anerkannten Maßstäben einer „Rechtsstaatlichkeit“ wirklich sehr, sehr weit erfernt. Demzufolge muß all das, was dort herauskam, kritisch hinterfragt werden. Es kann nicht einfach so hingenommen werden.
    Für ihr Tun hatten die Sieger niedere Motive (Macht, finanzielle Vorteile, Rache, Hass).
    Das absurde Drama „Märchen von Gut und Böse“ ist definitiv ein Märchen. Diesen Humbuck kann man doch nur einem Kleinkind auftischen (und indoktrinierten Zeitgenossen). Jeder Mensch nicht mal mit Geschichtswissen, sondern lediglich mit etwas Lebenserfahrung dreht sich an dieser Stelle um und geht weg, wenn einem solch ein Unsinn angeboten wird.
    Das mehrere kapitalistische Systeme „nett“, „friedliebend“ und „nur selbstlos“ und „freundlich“ waren und nur eines war „böse“ – …also bitte! Das tut ja schon weh!
    Die Wissenschaftler (Historiker) gestehen die bewußte Täuschung der Öffentlichkeit im öffentlich-rechtlichen TV ein (ich habe es selbst gesehen und auf Festplatte – nicht nur einer). Es war nur in einer Hinsicht, aber die hier selbst dargestellte Motivlage dürfte bei anderen Dingen noch wirksamer gewesen sein. Soll heißen: es gibt sehr wahrscheinlich weitere Themenfelder auf denen unserer Historiker wissentlich Unsinn erzählen.
    Das sagte auch der CDU-Ministerpräsident von Thüringen, Althaus: Meine Professoren erzählen mir aber etwas ganz anderes, als man den Bürgern immer erzählt.
    Die Wissenschaft ist offensichtlich selektiv untätig, unfähig, ihrerseits verlogen (wie gerade erwähnt), in keiner Weise im wissenschaftlichen Sinne sorgfältig und nicht mal im elementaren Sinne umsichtig in der Suche nach FAKTEN, nicht „Gerede“ von Leuten mit niederen Motiven (z.B. Hass, Rache, finanzielle Vorteile). Da gibt es ein ganzes Buch mit Erzählungen über „Relotanten“.
    Oder Elie Wiesel (fast wörtlich): jeder Jude solle sich ein seinem Herzen ein Ort bewahren für den Hass auf Deutsche. Da würde ich auf jede Aussage sehr genau blicken. Genau das ist jedenfalls nicht „die übliche Vorgehensweise“ in DE, wegen der ewigen Schuld usw.

    Bei einer solchen, nicht gerade belastbaren bzw. eher gruseligen Basis kann nicht mit dem Wort „Offenkundigkeit“ in ihrer typischen Bedeutung in 130er-Prozessen herumgewedelt werden. Solch ein Tun ist grob fahrlässig und verantwortungslos. Es wirft ein sehr ungünstiges Licht auf den „Herumwedler“.

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  4. Aus
    Juristisches Wörterbuch
    für Studium und Ausbildung
    Gerhard Köbler

    Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt…. Die Fiktion kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.

    Spitzbubenerlass:
    „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

    Die Spitzbuben haben sich bis heute zu Lügnern und Betrügern weiter entwickelt.

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