Heute sollte um 9:00 Uhr die Berufungsverhandlung am Landgericht Duisburg los gehen. (Hier das Ergebnis der erstinstanzlichen Verhandlung und hier die Ankündigung zum heutigen Prozess)
Ich war mir vor dem Termin nicht ganz sicher, was in Sachen “Corona-Wahn” an diesem Tag auf mich zukommt. Vorsichtshalber wurde Freunden mit langen Anfahrtswegen davon abgeraten, extra nach Duisburg anzureisen. Im Saal waren dann auch sehr viele Stühle mit Absperrband versehen. Für 10 Besucher wäre Platz gewesen.
Die üblichen Kontrollen am Eingang des Landgerichts verliefen normal. Durch Schilder wurde darauf hingewiesen, daß im Gebäude Maskenpflicht gilt. Es war dennoch sehr schön festzustellen, daß es auch dort noch denkende Menschen gibt…
Vor dem Saal 256, der mir vom letzten Verfahren schon bekannt war, versammelten sich ab 8:30 Uhr die ersten Besucher. 3 Freunde aus der Umgebung fanden sich ein und auch die Justizbeamten nahmen vor dem Saal ihren Platz ein. Es war eine völlig entspannte Runde – selbst noch, als die Uhr schon fast 9 Uhr schlug. Die Ausweise der Besucher wurden – wie üblich – abgelichtet, die Telefone mußten in einem Schließfach Platz nehmen und alle harrten brav der Dinge, die da kommen mögen – vielleicht kommt ja der Rechtsanwalt auch noch… 😉
“Pünktlich” um 9:05 Uhr konnte dann der Aufruf in den Saal erfolgen. Zu den 3 Freunden der Wahrheit gesellten sich noch 2 andere.
Der Richter am LG Kerlen begrüßte alle Anwesenden freundlich, stellte seine Schöffen (G. Jovanovic und V. Neuenhoff), sowie den Vertreter der Staatsanwaltschaft, Herrn Ebert, vor. Es wurde festgestellt, daß der Angeklagte nebst seinem Verteidiger anwesend ist und einige Fragen zu meiner Person beantwortet.
Um 9:10 Uhr begann der Richter mit der Verlesung des erstinstanzlichen Urteils.
Im Anschluß gab es eine kurze Unterbrechung, weil festgestellt wurde, daß der Verteidigung die Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft noch nicht vor lag. Es wurden flink ein paar Kopien angefertigt und der Text vom Vertreter der Anklage verlesen.
Staatsanwaltschaft
116 Js 258/17Berufungsbegründung
Die am 18.11.2019 gegen das Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Oberhausen vom selben Tag eingelegte Berufung (Bl. 195 f d.A.) wird wie folgt begründet:
Das Amtsgericht – Schöffengericht – Oberhausen hat den Angeklagten hinsichtlich der unter den laufenden Ziffern 2. – 5. der Anklage vom 28.03.2019 aufgeführten Taten freigesprochen.
Zumindest hinsichtlich der Taten laufende Ziffer 2., 3. und 5 kann dies jedoch keinen Bestand haben. Die Anklage wirft dem Angeklagten insoweit vor, am 21.07.2017, 21.12.2017 und 19.07.2018 auf der russischen Internetseite „VK.com“ bzw. der von ihm betriebenen Internetseite „ende-der-luege.de“ Bilder von Hakenkreuzen eingestellt und sich somit gem. § 86 a Abs. 1 StGB strafbar gemacht zu haben.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten von dem Tatvorwurf freigesprochen, da er sich unwiderlegbar eingelassen habe, in die Niederlande gefahren zu sein und die Bilder dort hochgeladen zu haben.
Dabei verkennt das Gericht, dass sich der Angeklagte selbst im Falle der unterstellten Richtigkeit seiner Einlassung gem. § 86 a StGB strafbar gemacht hat.
Denn ein inländischer Tatort (§ 3 StGB) ist nach § 9 Abs. 1 StGB auch dann gegeben, wenn die Handlung im Ausland so begangen wird, dass sie im Inland wahrnehmbar ist und der Täter dies in seinen Vorsatz aufgenommen hat (Fischer § 86a Rn 16). Dies ist vorliegend unstreitig der Fall. Der Angeklagte ist seit dem 17.02.2017 als verantwortlicher Telemedienanbieter der Internetseite „ende-der-luege.de“, die durch eine automatisierte Weiterleitung zur Seite endederluege.blog mit der Videoblogreihe „Wahrheit Spricht Klartext“ führt, registriert. Über die Seite werden von dem Angeklagten diverse Artikel mit antijüdischen und rechtsradikalen Inhalten veröffentlicht d.h. es ist davon auszugehen, dass es dem Angeklagten bei Hochladen der Hakenkreuzabbildungen im Ausland gerade darauf ankam, dass diese (auch) im Inland wahrgenommen werden.
Im Berufungstermin wird daher beantragt werden, das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen – zumindest – hinsichtlich des Freispruchs bzgl. der Taten der laufenden Ziffer 2., 3. und 5 der Anklage vom 28.03.2019 aufzuheben und den Angeklagten insofern zu tat- und schuldangemessenen Einzelstrafen sowie einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe zu verurteilen.
Schmidt
Staatsanwältin (GL)
An dieser Stelle fiel auf, daß wir es mit einem sehr gut vorbereiteten Richter (vermutlich auch schon viel Berufserfahrung) zu tun hatten. Im Verlauf der nächsten knapp zwei Stunden staunte ich noch einige Male darüber, wie sehr er sich im Vorfeld mit Details aus dem Berg an Akten befaßt haben muß.
Er stellte deshalb sogleich fest, daß der Anklagepunkt 5 schon in einem anderen Verfahren gegen mich zur Anwendung kam, welches nach § 154 StPO eingestellt wurde. Somit mußte dieser Punkt folgerichtig aus dem Verfahren genommen werden.
Der Richter legte im Weiteren dar, wie er über die verbleibenden Punkte aus der Berufungsbegründung denkt und stellte noch fest, daß die Berufung den Punkt 4 der Anklage ebenfalls nicht beinhaltet. Auch wurde Punkt 6 schon dahingehend vor-aussortiert, da der angeklagte Satz nach Ansicht des Richters und der Verteidigung keine strafbare Äußerung darstellt.
Es blieben aus der Berufung der Staatsanwaltschaft also nur noch Punkt 2 und 3, sowie Punkt 1 und (eventuell) 6, für die ich je zu 10 und 4 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, übrig.
Nun war es an der Zeit meinen “üblichen” Einstellungsantrag zu stellen. Da dieser umfangreiche Antrag schon in den Akten des Verfahrens ist, mußte er nicht zwingend neu verlesen werden. Im gegenseitigen Einverständnis wurde der Antrag im Selbstleseverfahren eingeführt. (Verzichten konnte ich auf den Antrag nicht, um der hiesigen Kammer ebenfalls die Möglichkeit einzuräumen, über ihn zu entscheiden.)
Um 9:28 Uhr wurde der Zeuge Herr S. (Polizei Essen) aufgerufen. Die Befragung des Zeugen wurde durch den Richter sehr gewissenhaft durchgeführt. Die Vertretung der Anklage und die Verteidigung stellten ebenfalls einige Fragen. Um 10:15 Uhr konnte der Zeuge entlassen werden.
Die Kammer zog sich nun zu einer Beratung zurück.
Um 10:27 Uhr ging es weiter: Der Richter regte ein Rechtsgespräch ohne Öffentlichkeit zwischen den Parteien an. Das Publikum mußte den Saal verlassen.
Es wurden einige Dinge zwischen den Parteien besprochen und der Richter legte die Ansicht der Kammer dar. Der Ausgang des Verfahrens lag schon in der Luft.
Um 10:40 Uhr ging es offiziell weiter. Das Publikum durfte wieder in den Saal.
Jetzt wurden die einzelnen Punkte zu Protokoll gegeben:
- Die Staatsanwaltschaft zieht die Berufung in Bezug auf Punkt 5 zurück.
- Punkt 4 war kein Teil der Berufung und
- 1, 2, 3 und 6 wurden nach § 154 StPO (auf Kosten der Staatskasse) eingestellt !
Um 10:47 Uhr ging dieses Verfahren zu Ende.
Keine Verurteilung ist noch kein Sieg, aber ein kleiner Anfang.
Am 6. Oktober bin ich erneut zum Amtsgericht Oberhausen geladen. Der Vorsitzende Richter wird nicht so begeistert sein, wenn er zu Beginn der Verhandlung zum dritten Mal verlesen muß: „Der Angeklagte ist noch nicht rechtskräftig verurteilt.”
Erst einmal meinen Glückwunsch zur “Nichtverurteilung”. Es gibt also Richter, die die “Sache” ernsthaft prüfen, sich also mit den Unterlagen beschäftigen.
Den Schritt, dieses “Recht”, also die entsprechenden §§ in Frage zu stellen, gehen sie aber nicht.
Es ist an der Zeit.
Danke für Deinen Bericht.
Martin
Ich schließe mich dem Glückwunsch an.
Und ja: Es ist am der Zeit.
Und gleichfalls Danke Henry.
Schon erstaunlich, welcher Aufwand betrieben und welche Kosten dem Steuerzahler zugemutet werden, wenn es um das Zeigen sog. “verfassungsfeindlicher Symbole und Gesten” geht (welche Verfassung da auch immer gemeint sein soll?..die BRD hat keine, siehe Art. 146 GG). Während der Staatsfunk einer breiten Öffenlichkeit permanent sog. NS-Symbole auf´s Auge drückt, wo die Justiz wegschaut oder es mit einer Art “künstlerischer Freiheit”abtut (dies Künsterlische sucht man in Propaganda-Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen leider vergebens), sucht man bei Privatpersonen mit geringer medialer Reichweite das “Haar in der Suppe”. In der freiheitlichsten, demokratischsten Ordnung, die jeh auf deutschem Boden bestanden hat, sollten Gesten, das Zeigen von Symbolen z.B. der Swastika (tausende Jahre altes Glückssymbol im Hinduismus; Sonnensymbol), sowie Fragen zu historischen Belangen doch wohl straffrei sein?! Auf der anderen Seite schweigt die Justiz, wenn es um die Gesetzesverstöße der Regierung geht. Der millionenfache Gesetzesbruch der Merkel-Regierung im Zusammenhang mit der illegalen Grenzöffnung ab 2015 und deren Folgen bleiben ungestraft. Nicht zuletzt wird hier durch die Justiz das Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den Bürger gebrochen. Oder wie erklärt es sich, dass hierzulande Menschen seit Jahren im inneren Vollzug einsitzen (trotz schwerer Krankheit), die lediglich ihre Meinung zu historischen Dingen geäussert bzw. Fragen gestellt haben – niemanden körperlich misshandelt, beraubt oder bestohlen haben- während andere, wirklich kriminelle Elemente für Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung, sogar Mord mit lächerlichen Bewährungsstrafen oder gar straffrei ausgehen?
Das trifft es genau, den Nagel auf den Kopf!!!
Na erstmals bestens, herzlichen Glückwunsch soweit!
Der 09.09. ist halt ein ganz besonderes Datum….
Da hat der Himmel und seine Engelsscharen ein ebensolches Augenmerk auf seine besonderen Schützlinge und Kämpfer.
Sehr, sehr gut gemacht.
Meinen herzlichen Glückwunsch dazu!
HerzLicht
Bravo, Henry! “so far so good” sagt man in Englisch. Nun hoffen wir das bis zum nächsten Termin die Lügen alle geplatzt sind.
Besinne Dich mein Deutsches Volk
Besinne Dich, mein Deutsches Volk, auf Deine Wurzeln und Traditionen!
In jedem von uns fliest das edle Blut, der vergangenen Generationen!
Männer und Frauen voller Treue und Ehr´, trugen höchste Ideale voran,
die Natur die Mutter, sogleich das Gesetz und dies galt für Jedermann.
Gemeinnutz war ihr Lebenszweck, nicht das Wohl einer kleinen Elite!
Sie schufen die Stände und Klassen ab, auf dass das Volk und das Reich hocherblühte.
Nach höchstem Menschsein strebten sie, für das Wohl, den Bestand der Nation,
für die Zukunft der Kinder, der Nachfahren dieser, deren Dank war ihr grösster Lohn.
Ein ganzes Volk, auf dem göttlichen Weg nie Erstrittenes zu erreichen,
beseelt von dem Wunsch dies in Frieden zu schaffen, als erstes Volk unter Gleichen.
Wir sind ihre Kinder und wir haben die Pflicht, diese Ideale zu hüten, zu wahren!
Wir sind ihre Erben und müssen das Reich, unseren Kindern und deren bewahren!
Drum wach auf mein Volk, wirf die Ketten ab, die seit Jahrzehnten den Geist Dir knebeln,
die mit Lügen und Falschgeld, und auch mit Gewalt, Dir den Blick auf Deine Wurzeln vernebeln!
Sieh ganz klar den wahren Feind vor Dir, die fremde Herrschaft von aussen und oben,
die Dich weder befreit noch souverän gemacht, nur im Weltnetz der Sklaverei neu verwoben.
Damit Du nicht merkst was Dich wirklich bedrückt, wird ein Feindbild nach dem and´ren geschaffen.
Erlös´ Dich davon, sieh nur ihr Blut ´-Geld und Gold-´ und greife zu anderen Waffen.
Erkenn´ wieder den Bruder, die Schwester im Volk, auf das man Dich kann als Gleiches erkennen,
dann lasst uns solidarisch zusammenstehen und den Feind aller Völker benennen!
Lasst gemeinsam, bei eiserner Disziplin, uns dem System unseres Feindes entziehen.
Die Arbeit soll ruhen, sein Blutstrom versiegen, damit ihm die Kräfte entfliehen!
Klärt auf auch die Fremden, weshalb sie zu uns gebracht, klärt auf sie zu welchen Zwecken,
warum, wie man sie hat hierher gelockt, damit wir im Kampf miteinander verrecken.
Das Blut unserer Ahnen, so glaube ich fest, wird führen uns durch diese Not!
Nehmt auf den Kampf, es gibt Nichts zu verlier´n, denn als Sklave ist man bereits tot!
Nicht enden soll dieser grosse Befreiungskampf, unseres Volkes und der Völker der Welt,
bis Gerechtigkeit und Friede auf Erden einziehen, nie mehr der goldene Teufel mit Geld!
kmey, 2019
Verbreitung erwünscht!
Lieber Henry,
kann es sein, daß seit Trump nicht nur in den USA, sondern es mittlerweile auch hierzulande wieder Richter gibt, die tatsächlich Recht sprechen? Ich vermisse hier völlig die kommunistische Unrechts-Sprechung nach stalinistischen Schauprozeß-Vorbild.
Für mich ist das ein Sieg für die Wahrheit. Dazu meinen Glückwunsch und meinen Dank, tapferer Recke! 🙂
Beste Grüße,
Roland aus Bochum