Dipl . – Ing . Wolfgang Fröhlich politischer Gefangener in der JA – Stein , H.Nr. 46484
A – 3504 Krems / Stein , Steiner Landstrasse 4
Landesgericht Krems
Josef Wichner Strasse 2
A-3500 Krems a.d. Donau
JA – Stein , 4. Dezember 2017
BESCHWERDE
gegen den Beschluss des LG Krems vom 2 2 . 1 1 . 2 0 1 7 , AZ 34 Bl 39/17p, meinen Antrag auf Wiederaufnahme des politischen Strafverfahrens, AZ 24 Hv 2/15d, das zu meiner rechtswidrigen Verurteilung nach §3h VerbotsG zu 3 Jahren unbedingter Haft führte , zurückzuweisen.
Begründung:
Meine, von mir bekämpfte gerichtliche Verurteilung am LG Krems war einerseits das Resultat perfidester Geschworenenbeeinflussung durch das Gericht (siehe das beiliegende Schreiben vom 13.5.2015 an Herrn Justizminister Dr . Wolfgang Brandstetter ), und andererseits der Zurückweisung der Beweise meiner Unschuld , unter Verweis auf ein angeblich existierendes “Beweisthemenverbot”. Das Gerichtsverfahren pervertierte so zu einem reinen politischen Schau-Prozess nach stalinistischem Muster! Zum Beweisthemenverbot – oder wie Richter durch Rechtsbeugung Verhetzung und Betrug durch eine betrügerische Clique fördern:
- In einem Strafverfahren kann es, betreffend der dem Angeklagte vorgeworfenen Straftaten, kein “Beweisthemenverbot” geben! Jedenfalls in einem Rechtsstaat! Ein “Beweisthemenverbot” verstiesse ganz klar gegen das verbriefte Menschenrecht eines fairen Gerichtsverfahrens!
- Würde es in Österreich ein “Beweisthemenverbot” in Strafverfahren geben, so könnte dieses als materiellrechtliche Bestimmung NUR vom Verfassungsgesetzgeber, dem Nationalrat, beschlossen worden sein! Dies ist jedoch nie geschehen. Auch nicht im Zusammenhang mit dem VerbotsG.
- Das angebliche “Beweisthemenverbot”, auf das sich (u.a.) das Gericht in Krems beruft, ist eine ungesetzliche Eigenkreation einiger Richter und daher rechtlich irrelevant! Aus der Justiz war zu hören, dass die linke Mauthausen-Gaskammer-Betrüger-Clique Richter zu dieser Amtsanmassung genötigt haben soll! Die näheren Umstände harren der Klärung!
- Angenommen, es existierte ein “Beweisthemenverbot” in Strafverfahren, so könnte sich dieses logischerweise nur auf die von dem betreffenden Gesetz – hier das VerbotsG – pönalisierten Taten beziehen. Nicht aber auf die von dem Gesetz NICHT pönalisierten. Das VerbotsG pönalisiert bekanntlich die Ableugnung des NS-Völkermordes “im Kern”. Die Korrektur von Details, wie in meinem Fall, ist – unter ausdrücklicher Garantie der Freiheit der Wissenschaft – nicht pönalisiert – und könnte deshalb nach den Gesetzen der Logik gar keinem “Beweisthemenverbot” unterliegen!
Zwingender Schluss: Alle 5 gegen mich nach §3h VerbotsG gefällten Gerichtsurteilen sind rechtswidrig! Seriöse Juristen sprechen bereits vom “grössten Justizskandal der Zweiten Republik”!
Herr Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter liess im Jänner dieses Jahres verlauten, dass im Zusammenhang mit dem VerbotsG “einiges schief gelaufen” sei! Man werde deshalb ein unabhängiges rechtswissenschaftliches Institut aus dem Ausland (!) zur Prüfung der Vorkommnisse heranziehen.
Beilage erwähnt (DI w. Fröhlich)
Mehr über Wolfgang Fröhlich hier
Bitte zeigt doch auch den Brief vom Brandstätter!
Ich habe keinen Brief von Brandstätter