In diesem Herbst sind drei sehr umstrittene politische Gefangene auf “freien Fuß” gekommen. Ich kenne alle Drei persönlich und bin mir im Klaren darüber, daß sie im Volk unterschiedlich bewertet werden.
Jeder von ihnen hat einen eigenen Entwicklungszyklus durchlaufen. Gerade das macht die Gesamtschau auf ihre Inhaftierungen so interessant.
Horst Mahler ist der Philosoph – völlig egal was über das frühe Stadium seiner RAF Zeit berichtet wird.
Ursula Haverbeck ist die Anthroposophin – die unabhängig davon, ob Horst ihrer Meinung ist – immer bereit zur Zusammenarbeit war und ist.
Sylvia Stolz ist die Juristin – in der BRD hat sie “Berufsverbot”.
Was eint all diese “bösen” Menschen?
Sie haben den Finger auf die Wunde gelegt – sie sind zur Wurzel des Übels vorgedrungen.
Es gibt so viele “Patrioten”, “Kämpfer” und selbsternannte “Nationalsozialisten”. Wo sind all diese “Helden” wenn es darum geht, den Feind beim Namen zu nennen?
Es ist uns gesetzlich verboten, den Juden beim Namen zu nennen. Alle Anstrengungen, dem deutschen Volk die Kriegsführung des internationalen Judentums gegen die Völker vor Augen zu führen, werden mit Gefängnisstrafe geahndet.
Jetzt gibt es (zum Glück) Corona!
Jetzt wird den Menschen hoffentlich klar, welche Macht die Juden allein mittels der sich in ihren Händen befindlichen Presseagenturen nebst Massenmedien haben; von ihrer allgemeinen kulturellen Hegemonie mal ganz abgesehen (Stichwort: “Frankfurter Schule”).
Wer es jetzt nicht begreift oder nicht begreifen will, ist vermutlich verloren…….
Doch es kommt nicht auf die “Verlorenen” an, sondern auf die Erwachten!
Wer – was auch immer er propagiert – einen Bogen um “Jene” (die teuflischen unter den Juden) macht, ist einer von “Jenen” oder ein unwissender Helfer.
Deutsches Volk steh auf und werde Dir Deiner Aufgabe bewußt!
Leider wird heute , in dieser Zeit, das Merkel Regime, immer mit dem so genannten dritten Reich verglichen. Aber keiner erwähnt das die so genannten goldenen Zwanziger die schlechteste Zeit für das deutsche Volk waren!
Bundesverfassungsgericht: Die Staatshaftung wurde aufgehoben!
Das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ 1982 für nichtig erklärt worden. Alle „Beamte“ der „BRD“ haften seitdem privat und persönlich vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen – allerdings nur bei persönlich unterschriebenen Verwaltungs-Akten! Das ist das – niedere – Motiv für die heutige – rechtswidrige – Verweigerung der Unterschriften unter allen Verwaltungs-Akten! Doch der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam; das betr. Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig!
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten.
Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [„Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat“] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [„Geltungsbereich“] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ und spätere endgültige Aufhebung durch die „Bundes-Regierung“ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890]. 1))
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten.
Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [„Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat“] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [„Geltungsbereich“] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ und spätere endgültige Aufhebung durch die „Bundes-Regierung“ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890]. 1))
Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des „Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind!
Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.! (Aber versuchen Sie einmal, ohne Unterschrift ein Konto zu eröffnen, Geld abzuheben usw.!)
Aus diesen Gründen ist ein Schadenersatzanspruch gegen die „Bundesrepublik“, gegen ein „Bundesland“ der „BRD“ und gegen eine „öffentlich-rechtliche Körperschaft“ ausgeschlossen und nicht möglich. Personen, die „Gesetze“ der „BRD“ als sog. „Richter“, „Staatsanwälte“, „Rechtspfleger“, „Gerichtsvollzieher“, „Polizisten“ oder in anderen Funktionen als sog. „Beamte“ anwenden, handeln daher nicht in verfassungsmäßigem Auftrag und auch nicht in Vertretung einer verfassungsmäßigen Organisation. Solche Personen handeln nicht als „Beamte“, sondern als Privatpersonen; außerdem handeln sie rechtunwirksam u. rechtswidrig.
Auf diese Personen sind § 89 BGB („Haftung für Organe“) und § 31 BBG („Haftung für verfassungsmäßig berufene Vertreter“) nicht anwendbar. Deshalb haften sie persönlich vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen, auch bei Fahrlässigkeit, nach § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“).
Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“ für die „BRD“ Handelnden vorliegt, muß diese nach § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452).
„(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sein.“ (§ 126, Abs. 1, BGB [„Gesetzliche Schriftform“])
„(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung [Beschluß, Urteil, Haftbefehl] mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“ (§ 275, Abs. 2, StPO [„Frist und Form der Urteilsniederschrift; Ausfertigungen“])
„(1) Das Urteil ist von den Richtern, die an der Entscheidung [Beschluß, Urteil, Haftbefehl] mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“ (§ 315, Abs. 1, ZPO [„Unterschrift der Richter“])
„(2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.“ (§ 317, Abs. 2, ZPO [„Urteilszustellung und -ausfertigung“])
„Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe »gez. Unterschrift« nicht.“ (Kommentar zu § 315 ZPO; zit. n. Holger Fröhner, Die Jahrhundertlüge, 7. Fass., S. 88)
Ein Handzeichen (eine sog. „Paraphe“) ist keine ausreichende, rechtsgültige Unterschrift (BGH VersR 90). Dies gilt auch bei einer Verfügung eines „Urkundsbeamten“. Ohne eigen-händige, vollständige Unterschrift liegt rechtlich lediglich ein Entwurf (sog. „Kladde“) vor. (BGH NJR 80, 1167) Es wird daher auch keine Frist in Gang gesetzt (BGH NJW 95, 933).
„Amtshilfe“ durch die „Exekutive“ (Vollziehende Gewalt, z. B. „Polizei“) kann und darf nur dann gefordert und geleistet werden, wenn das „Amtshilfeersuchen“ nach § 126 BGB rechtsgültig unterschrieben ist oder (behördenintern) das Vorhandensein einer rechtsgültigen Original-Unterschrift nach § 34, Abs. 3, VwVerfG korrekt beglaubigt worden ist (und auch nur dann, wenn die geforderte Handlung materiell u. formell rechtens ist). Ohne rechtsgültige Unterschrift oder Beglaubigung liegt lediglich ein unverbindlicher Entwurf (eine „Kladde“) und ein nichtiges „Amtshilfeersuchen“ vor, das deshalb unbeachtlich ist (§ 44 VwVerfG).
Eine Beglaubigung gilt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) nur innerhalb und zwischen „Behörden“, nicht aber gegenüber dem Bürger; dort gilt nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): „Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muß enthalten: 1. die Bestätigung, daß die Unterschrift echt ist, 2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird, sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewißheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist, 3. den Hinweis, daß die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, 4. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.“
(§ 34, Abs. 3, VwVerfG [„Beglaubigung von Unterschriften“])
Ein Verwaltungsakt („Urteil“, „Beschluß“, „Haftbefehl“, „Bußgeldbescheid“, „Steuerbescheid“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) ist rechtsunwirksam und nichtig, wenn er der Form nicht genügt: „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (§ 125 BGB [„Nichtigkeit wegen Formmangels“])
Ein Formmangel liegt z. B. vor, wenn die Schriftform nicht eingehalten wird: „Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“ (§ 126, Abs. 1, BGB [„Schriftform“])
Ein Formmangel liegt auch vor, wenn die §§ 33 oder 34 VwVerfG nicht eingehalten werden: „Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.“ (§ 43, Abs. 3, VwVerfG)
„Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dieser bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“ (§ 44 VwVerfG [„Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“])
Ein rechtskräftiger Verwaltungsakt ist bereits dann nichtig, wenn ein Formfehler vorliegt: „(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,…2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.“ (§ 44, Abs. 2, VwVerfG)
Ein „Beamter“ muß vor der Ausführung eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes jedesmal prüfen, ob dieser auch rechtswirksam ist, und bei Zweifeln oder offensichtlichen Fehlern die Rechtsunwirksamkeit bei seinem / seinen Vorgesetzten reklamieren (sog. „Remonstrations-Pflicht“). Ein „Beamter“, der einen Verwaltungsakt ausführen soll, der der Form nicht genügt, muß also zuerst diesen Formfehler beheben, indem er für die gesetzlich vorgeschriebene Form sorgt. Erhält ein „Beamter“ ein Schriftstück, das nicht unterschrieben oder nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) rechtsgültig beglaubigt ist, und handelt trotzdem danach, so handelt er eigenmächtig und rechtswidrig und übernimmt rechtlich selber die volle persönliche Verantwortung für die (noch festzustellende) Rechtmäßigkeit seiner Handlung (§ 56 bzw. 63 BBG; Art. 65 BayBG; § 839 BGB) und haftet dafür selber persönlich, direkt und vollumfänglich bei der Vollstreckung eines formfehler-haften Verwaltungsaktes mit seiner eigenen Freiheit und seinem eigenen Privat-Vermögen.
„Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ (§ 63, Abs. 1, BBG [Bundesbeamtengesetz])
Die Verweigerung der Unterschrift der zuständigen („Amts“-) Personen bei gesetzlich / rechtlich vorgeschriebener Schriftform ist immer rechtswidrig und macht jede („Amts“-) Handlung de jure immer rechtsunwirksam. Das Verweigern der Unterschrift führt de jure immer zu der rechtlichen Unmöglichkeit und Nichtigkeit jeder „amtlichen“ oder „behördlichen“ Maßnahme, Handlung oder Unterlassung, für die de jure eine Unterschrift zwingend vorgeschrieben ist. Ein gesetzlicher / rechtlicher, „amtlicher“ / „behördlicher“ Vorgang, der der Schriftform bedarf, gilt de jure als nicht vollzogen und damit als nichtig, wenn der Aussteller des erforderlichen Schriftstückes dieses dem Adressaten (Bürger) nicht im Original mit eigenhändiger und vollständiger Unterschrift versehen vorlegt.
Der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam; das betreffende Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig.
Die Vorgehensweise des zivilen Bürgers
Bei Kontrollen, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Gerichts-Verhandlungen, Pfändungen, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung („Offenbarungseid“) etc. daher stets die vollständigen Namen, die Personalausweis-Nummern und die privaten Postanschriften aller in dem jeweiligen Fall ausführenden oder beteiligten „Beamten“ verlangen – zwecks zivilrechtlicher Haftbarmachung und strafrechtlicher Verfolgung. Jeder „Beamte“ muß sich immer ausweisen – ohne „Wenn und Aber“! Ein „Richter“, ein „Gerichtsvollzieher“, ein „Polizist“, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muß sich von Gesetz wegen vor jedem offiziellen Einschreiten und juristischen Handeln jedem Bürger gegenüber legitimieren, wenn es der Bürger verlangt! Und »legitimieren« bedeutet, daß man den Dienstausweis in Ruhe lesen sowie Namen und Dienstnummer notieren darf und kann! (Am besten [irgendwie] Kopien der Ausweise und [heimlich] Photos der „Beamten“ sowie [heimlich] Audio- und Video-Mitschnitte machen 2) und möglichst stets für mehrere Zeugen, bei Gerichts-Verhandlungen für mehrere Prozeß-Beobachter sorgen!)
Es empfiehlt sich, Kontakt mit der für die jeweilige Region zuständigen Militär-Polizei der Alliierten aufzunehmen und bei Problemen sofort dort anzurufen und um Hilfe zu bitten.
Es wird stets von Seiten des Bürgers ein Strafgeld von mindestens € 1.000.000,– festgesetzt. Es werden stets ausdrücklich und unbefristet alle Ansprüche, alle Rechte, sämtliche Rechtsmittel und sämtliche Rechtsschritte bis zur höchsten und letzten internationalen Instanz von Seiten des betroffenen Bürgers schriftlich vorbehalten. Fristen bestehen nicht.
Klagen bzw. Strafanzeigen / Strafanträge gegen bundesdeutsche Politiker, „Beamte“ und „Angestellte im öffentlichen Dienst“ wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Organisierter Kriminalität, Bildung einer kriminellen / terroristischen Vereinigung, Landes- und Hochverrates, Verbrechen gegen die Menschenrechte / gegen das Völkerrecht u. a. können bei den Botschaften und Konsulaten und bei den Staatsanwaltschaften der Alliierten sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßbourg und beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gestellt werden.
EuGH Pressemitteilung: Deutsche Justiz vor dem K.O.?
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein
Warum ist in den Mainstream-Medien nichts darüber zu lesen, wollen oder können die nicht über diese Pressemitteilung nicht berichten! Mit dieser Meldung wird deutlich wie schwach die Justiz in Deutschland ist! Der Europäische Gerichtshof zeigt mal wieder, dass was in Deutschland in dem Wir gut und gerne Leben nicht stimmt!
Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 68/19 Luxemburg, den 27. Mai 2019 Urteile in den verbundenen Rechtssachen C-508/18, OG (Staatsanwaltschaft Lübeck), und C-82/19 PPU, PI (Staatsanwaltschaft Zwickau), sowie in der Rechtssache C-509/18, PF (Generalstaatsanwalt von Litauen)
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein Der Generalstaatsanwalt von Litauen bietet hingegen eine solche Gewähr für Unabhängigkeit Zwei litauische Staatsangehörige und ein rumänischer Staatsangehöriger wenden sich vor den irischen Gerichten gegen die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle, die von deutschen Staatsanwaltschaften und vom Generalstaatsanwalt von Litauen zur Strafverfolgung ausgestellt wurden. Ihnen werden vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung (OG), Diebstahl mit Waffen (PF) bzw. Bandenraub oder Raub mit Waffen (PI) zur Last gelegt. Die drei Betroffenen machen geltend, die deutschen Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwalt von Litauen seien nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt, da sie keine „Justizbehörde“ im Sinne des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl1 seien. In Bezug auf die deutschen Staatsanwaltschaften tragen OG und PI insbesondere vor, sie seien nicht von der Exekutive unabhängig, da sie zu einer Verwaltungshierarchie unter der Leitung des Justizministers gehörten, so dass die Gefahr einer politischen Einflussnahme bestehe.
Link zur Pressemitteilung: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190068de.pdf
Geheimer Krieg: Wie souverän ist Deutschland?
Motu Proprio vom 11. Juli 2013:
Papst Franziskus hat am 11. Juli 2013 mit Wirkung zum 01. September 2013 ein Motu Proprio, das höchste legale Gesetzesinstrument auf Erden
aus eigenem Beweggrund (motu proprio) herausgegeben und demzufolge die Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und
„Regierungsbeamten“ aufgehoben. Durch dieses Motu Proprio des Papstes sind nunmehr Richter, Anwälte, Banker, Gesetzgeber, Strafverfolgung
und alle öffentlichen Beamten und Bediensteten persönlich haftbar zu machen für ihre Beschlagnahmung von Häusern, Autos, Geld und Anlagen
der wahren Begünstigten, für Freiheitsberaubung, Betrug, Belästigung und die Umwandlung der Treuhandfonds der wahren Begünstigten.
Dieses, vom Papst ausgestellte Dokument ist historisch gesehen das signifikanteste und wichtigste Gesetz, das die Goldene Regel als oberste Gewalt anerkennt:
Goldene Regel als höchstes Gesetz:
„Alle Menschen sind ausgestattet mit universellen Rechten und niemand steht zwischen ihnen und dem Schöpfer. Nichts steht über diesem Gesetz.“
Für uns Menschen ist dieses bis zu seiner Widerlegung das alleiniggültigeGesetz!
Die päpstlichen Gesetze verpflichten jedermann [Bened. XIV., De Syn, Syllabus Prop 28, 29,44]
“Darüber hinaus werden päpstliche Gesetze verpflichtend, ohne von den säkularen Herrschern akzeptiert oder bestätigt zu werden.” [Syllabus, prop. 28, 29, 44].
“Falls der Souveräne Papst trotzdem auf der Einhaltung seines Gesetzes besteht, muss dem gehorcht werden.” [Bened. XIV, De Sgn Dioec., lib., ix, c vii, n 4. Prati., 1844].
Der Papst kann jedes Gesetz in den USA oder anderswo abschaffen [Elements of Ecclesiastical Law Vol.1 Seite 53-54]
(Bemerkung: Die BRD ist eine US Kolonie!)
Papst Franziskus hat in seinem ersten Apostolischen Schreiben, dem Motu
Proprio vom 11. Juli 2013 eine Umschreibung des internationalen Strafrechts
veranlasst (er hat vor allem auch die Immunität sowohl von
Regierungsvertretern als auch von Richtern und Staatsanwälten sowie Notaren
aufgehoben, wie weiter oben bereits erwähnt). Dies ist Teil seiner kontinuierlichen Bemühungen, dieser Situation zu begegnen, und er hat vor kurzem die Vereinten Nationen angesprochen, um den weltweiten Derivate-Markt aufzubrechen.
Dies alles liegt nicht in der „Verantwortung“ der Wählerschaft. Einer
Wählerschaft, die zum Einen keine Ahnung von den Hintergründen hat. (Und
ich bezweifle, dass alle unsere Politiker und Juristen tatsächlich Wissen über
diese Zusammenhänge haben). Und zum Anderen, da die zur Wahl eingeladenen
Bürger (keine Menschen siehe Cestui Que Vie Act), von den Parteien auch nie eine echte Möglichkeit der Mitbestimmung über die Gesetzeslage bekommen haben!
Die Wähler haben nur geringe Kenntnisse über die tatsächlich existierenden internationalen Gesetze und die gesamte Rechtslage. Ein guter Teil war immer „Top Secrete“, also streng GEHEIM abgehandelt worden. Das ist bis heute so und vor allem die EU bedient sich der Geheimhaltung in großem Maße!
Das ist jetzt das zweite Mal, daß ich auf diese Info über die päpstliche ‘Allmacht’ stoße. Woraus ergibt sich diese? Der Papst ist der Truchsess der Juden. Wann, wodurch habe ich dieser ‘zugestimmt’ bzw., die Menschen, die Regierenden, die Richter?
Ursula, Horst und Sylvia sind aufrecht stehende und heldenhafte Kameraden. Sie besitzen Intelligenz, Sachwissen und eine daraus resultierende Gesammtübersicht. Was Du bezüglich der juden Schreibst, unterschreibe ich. Sie sind der Motor des bösen, zu dessen Benzin sich viele von uns wissentlich oder unwissentlich leider immer noch machen lassen.. Der judenheit die Aleinschuld in die Schuhe schieben zu wollen, ist indes zu einfach – und schlicht falsch. Wenn ich in der Zeit, seit ich mich mit diesen Dingen befasse eines gelernt habe, dann ist es die Tatsache dass parasitäres Leben immer abhängig, und folge dessen zentriert auf seinen Wirt ist. Es gibt keine parasitäre Lebensform auf Erden, sei dies im Pflanzen -oder Tierreich, und ebensowenig unter den Völkern, die durch Autosuffizienz glänzt. Parasiten jeglicher Art sind ohne ihren Wirt schlicht und ergreifend zum Tode verurteilt. Im Umkehrschluss heisst das für uns: wir müssen uns ganz gehörig an der eigenen Nase nehmen. Denn wir selber sind es, die unseren Vernichtern ihre Macht und Handlungsfreiheit auf dem Silbertablett servieren. Diesen Unhaltbaren Zustand beenden wir nur- und auch hier unterschreibe ich Deine Worte, indem wir jude aussprechen wo immer jude drin ist. Oder im es mit Ursulas Worten zu sagen: Nur die Wahrheit macht uns frei. Vor allem dann, wenn wir sie aussprechen.
Leider stand Ursula Haverbeck am 17.11.2020 erneut vor Gericht. Die BRD-Justiz kann es offenbar nicht erwarten, sie erneut in Kerkerhaft zu sehen. In der freiheitlichsten, demokratischsten Grundordnung, die jemals auf deutschem Boden existiert hat, steht es unter Strafe, Fragen zu stellen und seine Ansichten zu äussern? Die Inhalte des Gesagten spielen keine Rolle, denn es geht um das grundsätzliche Recht, seine Meinung frei artikulieren zu können und das ist ein demokratisch verbrieftes Recht, ein Menschenrecht. Haverbeck, Mahler, Stolz, Schaefer u.a. haben niemanden überfallen, beraubt, bestohlen oder gar körperlichen Schaden zugefügt, werden aber für Meinungsäusserung härter und unmenschlicher bestraft, als so mancher Dieb oder Mörder? Selbst in der bösen DDR gab es Haftverschonung ab dem 80. Lebensjahr. Fragen wir mal Kim Jong-Un, ob es in Nordkorea jemals eine 90-Jährige gab, die man wegen ihrer Meinung inhaftiert hat?!
Sylvia Stolz ist auch (endlich) raus aus dem Knast? Schön! Aber jetzt wollen SIE Frau Haverbeck erneut in den Knast bringen, aus dem sie erst kürzlich entlassen wurde. Möge es nicht so weit kommen und ihr eine höhere Macht beistehen – der “Rechtsstaat” wird es sicher nicht tun.
Was das Rumpelstilzchen betrifft, trauen sich ganz offenbar die wenigsten, ihn beim Namen zu nennen, obwohl er die Fäden im Hintergrund spinnt und in der Regel nur in den Vordergrund tritt, um publicitywirksam zu jammern.
Ich weise immer wieder darauf hin, dass Islamisierung und Judentum Hand in Hand gehen, dass der ZdJ schon antideutsche Antifaschisten wie Andrea Röpke oder die Toten Hosen mit Preisen ausgezeichnet hat und somit der ZdJ nicht von der Antifa zu trennen ist, aber die Wenigsten begreifen es oder verdrängen diese Tatsache – wohl aus Angst, in den Fokus von IHNEN geraten zu können. Da ist es doch weit bequemer und risikoloser, sich über den Islam zu echauffieren (wie es ein gewisser Michael Stürzenberger macht), auch wenn man dabei u. U. regelrecht seinen Kopf verlieren kann…
“Möge es nicht so weit kommen und ihr eine höhere Macht beistehen…”
Wollen wir wirklich noch länger auf das Eingreifen “höherer Mächte” hoffen? Ist die Zeit für aktiven Widerstand in Form gewaltfreier Aktionen (Sitzblockaden, Hungerstreiks usw.) nicht schon längst gekommen? Worauf und wie lange wollen wir noch warten?
Nachtrag: Das Video über die aktuelle Verurteilung von Ursula Haverbeck ist auf volkslehrer.org zu sehen.
Das Video vom Volkslehrer
DANKE!
PS:
Betreffend Wasserwerfer- und Pfeffersprühmitteleinsatz der ‘Polizeikräfte’ bei der Demo in Berlin vor dem Deutschen Bundestag anläßlich der Verabschiedung der Außerkraftsetzung der rechtsstaatlichen Ordnung und Gewaltenteilung, also massiver Gewalteinsatz gegen friedlich demonstrierende Bürger aller Altersgruppen sei an die Demo in Berlin der Frauen nach und wegen ‘Kandel’ erinnert, die durch eine Sitzblockade der steuergeldfinanzierten jüdischen Antifa an der Durchführung gehindert wurde. Die ‘Polizeikräfte’ sahen seinerzeit den Einsatz von Wasserwerfern als nicht angemessen an, da es zu kalt dafür gewesen sei. Die rechtmäßig angemeldete Demonstration wurde später aufgelöst.
Merke: Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht das Selbe. Wir sind alle gleich, nur manche sind halt etwas gleicher.
Oft ist zu lesen, daß nur wenige Uneingeweihte Gegebenheiten erforschen und erkennen können, die Masse mitläuft und Demokratie eine von interessierten Kreisen in die Welt gesetzte Illusion ist, um unselbständige, leicht zu beeinflussende Menschen in Position zu bringen. Die BRD-Realität bestätigt dies. Nachlaufen tut die Masse nur selten und kurz verständigen, tatkräftigen Aufklärern wie Luther, Hutten, Münzer, Schiller, Slüter – oft kann sie heute mit deren Namen nichts mehr anfangen. Anders verhält es sich mit den von Kirchen, Hochfinanz, Besitzenden aufgebauten, Materialismus und Eigennutz verbreitenden Propheten wie Karl Marx. Mit ihnen konnte das Messen von Arbeit in Zeit- und Geldeinheiten als Fortschritt erklärt werden. Der Charakter von Arbeit und und Arbeitenden veränderte sich. Wo vorher Hilfe aus allgemeinen Ansätzen zum Erhalt von Gegebenheiten, Familien und Volk ohne erwartete Gegenleistung erbracht wurde und die Stärkeren den Schwächeren halfen, sind auf den eigenen Vorteil bedachte, Rückzahlung erwartende „Beziehungen“ entstanden – die Gemeinschaft wurde zur Gesellschaft, Eigennutz geht vor Gemeinnutz, und das halten viele für richtig. Bei diesem Vorgang ging es um die Vergeschäftlichung alter Gegebenheiten zu deren Verwertung, Zerstörung, Aneignung bei gleichzeitiger Versklavung der Arbeitenden durch Entziehen ihrer Lebensgrundlagen und Drängen in Abhängigkeit. Ein Philosoph dazu: „Wer mehr als 5 Stunden am Tag für andere arbeitet, ist ein Sklave.“ Der bis heute andauernde, durch glatte Fassaden verdeckte Niedergang, erkennbar an aufgelösten, Halt gebenden, der Volksgemeinschaft zugrunde liegenden (Familien-)Strukturen, Privatisierung von Boden, Wasser, Wald, Gemeinden, Grundstoffen, an enteigneten, entrechteten, für Ansichten verfolgten Europäern hat seine Ursachen in einem mit Ideologie, Religion, Geld, Willkür, Gewalt herrschenden, jüdisch geprägten Spinnennetz, das an seinen Knoten zur Befehlsausführung Strohleute platziert hat, die Bezeichnungen wie Landrat, Bürgermeister, Minister, Staatsanwalt tragen und oft nach nichtdeutschem, internationalem Denken ausgesucht werden. Viele Kleinunternehmer können wegen hoher Abgaben und ausländischer Billigkonkurrenz keine Mitarbeiter einstellen, müssen froh sein, als Familienunternehmen über die Runden zu kommen. Große deutsche Unternehmen sind längst zerschlagen oder an die Börse gebracht. Die neuen Eigner bekommen für ihre international aufgestellten Konzerne in „Krisenzeiten“ Gelder im Millionenbereich zu den ohnehin oft bereits eingestrichenen Subventionen. Eigner und Geschäftsführer der Großbanken und Hedgefonds sind meist Juden, die entscheiden können, wem sie ihr gedrucktes Geld gegen verzinste Rückzahlung leihen. Die BRD, selbst mit Firmenstruktur ausgestattet, ist im Spinnennetz integriert. Durch internationale Billigarbeiter ersetzte BRD-Bürger werden mit „rechtsextremen“ Anschlägen, deren Akten hernach weggeschlossen werden, in Angst und Schuld für „Fremdenfeindlichkeit“ zu halten gesucht, damit sie Kürzungen ihres Lebensstandards nicht nur hinnehmen, sondern sie als „Rettung“ preisen. Seit 1945 ist Verwertbares im wenigstens zweistelligen Billionenbereich ins Ausland geschleppt worden. Mit Parolen wie „Flexibilität“ wurden BRD-Bürger herumgereicht, als Deutsche entwurzelt. Stoppuhr, Arbeitsberichte, angelsächsische Arbeitsmuster in BRD-Firmen halten Angestellte in Angst und Bahn. Kurzgehaltenen Abhängigen kann man Zusammenlegen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unwidersprochen als „richtig“ erklären. Das im betreuten Denken gehaltene, verwurstete DEUTSCH-Personal hält es für sinnvoll, Medikamente bis zum Umfallen zu nehmen, um weiter schaffen zu dürfen. Ihm kann man Schnupfen als Pandemie erklären. Eine Befreiung der Deutschen von der BRD und ihrem Personal-Status ist unumgänglich, das die Deutschen vernichtende Regime muß überwunden werden. Das beim Shaker-Verlag erhältliche vierbändige Werk „Und führe uns“ der Autorin Elisabeth Roth gibt dazu einen Weg an. Innere Bereitschaft zur Beschäftigung mit den dort dargestellten, sonst nahezu nie erwähnten Sachverhalten ist Voraussetzung für Veränderung in eine neue, volksnahe Richtung. Dieser Geist muß viele Volksangehörige erreichen, so volksbeherrschend werden, damit künftig – anders als in früheren Zeiten – den Gedanken und Taten der Geistes- und Tatenmenschen zur Volksbefreiung dauerhaft gefolgt, das Spinnennetz zerstört werden kann.